Abmahnung durch eine zu späte Zustellung der Post?
Hab mal ne Frage an die Arbeitsrechtsexperten
Also. Hab letzte Woche ne schriftliche Abmahnung kassiert, obwohl ich meine Kranmeldung pünktlich (3 tage regel ab Poststempel) abgeschickt hab. Hab mich am 18.5. Krank gemeldet und den Brief am 19.5. zur Post gebracht (hab ne Kopie des Umschlags mit dem Poststempel). Im Geschäft kam er allerdings erst am 21.5. an. Zu dem Zeitpunkt gab es allerdings auch Streiks bei der Post weshalb er wohl bissl verspätet ankam. Habe vorhin nochma mitm Chef tel. und der meinte das sie nicht zurück gezogen wird, da ich dafür sorgen muss das sie rechtzeitig ankommt. Das is ja auch soweit richtig. Allerdings kann ich ja nun wirklich nix dafür das die Post Streikt und ich fühle mich ehrlich gesagt e bissl ver.....! Für mich sieht es so aus als ob man mich los werden will und jetz eben zu solchen Mitteln greift um mir schön einen rein zu drücken. Bin jetz natürlich am überlegen ob ich nen Anwalt einschalten soll. Die Frage ist, bringt das überhaupt was!?!?
Danke schonma für die Antworten
5 Antworten
Hast du denn zu Beginn angerufen und dich telefonisch krank gemeldet?
Gibt es eine spezielle Regelung, die bei euch für die Abgabe der Bescheinigung gilt?
Die gesetzliche Regelung lautet, dass man eine ärztliche Bescheinigung erst dann braucht, wenn man mehr als drei Tage krank. Dann muss die Bescheinigung am folgenden Tag vorliegen. Das wären dann vier Tage und du würdest mit dem 21.5. noch im Rahmen liegen.
Im Übrigen halte ich es für Haarspalterei, wenn man wegen einer unverschuldeten Verspätung in diesem Fall eine Abmahnung erteilt. Erstens konntest du den Postlauf nicht beeinflussen und zweitens ist es für den Betriebsablauf total unerheblich, dass die Bescheinigung einen Tag später kam. Denn der Betrieb war ja telefonisch über deine Abwesenheit informiert und konnte den Personaleinsatz planen.
Ich habe den Bericht zu einem Urteil gefunden, wo das Arbeitsgericht entschieden hat, dass auch eine mehrmalige verspätete Abgabe der Bescheinigung nicht zu einer Kündigung berechtigt, weil es sich um eine Nebenpflicht handelt.
http://hoesmann.eu/arbeitsrecht-ein-zu-spat-vorgelegtes-attest-ist-kein-kundigungsgrund/
Es ist die Frage, wie weit du dich weiter mit dem Betrieb streiten und einen Anwalt bezahlen willst. Wenn du keine weiteren Komplikationen erwartest, könntest du es auf sich beruhen lassen, denn eine solche Abmahnung ist wie erwähnt wenig schlagkräftig. Du solltest die Kopie mit dem Umschlag auf jeden Fall gut aufbewahren, falls sie mal benötigt wird.
Das kann man natürlich tun. Aber es ist doch dann unerheblich, ob die Unterlagen in der Personalakte sind oder in den eigenen Unterlagen. Ich fürchte auch, manche Arbeitgeber könnten sich durch eine Gegendarstellung noch provoziert fühlen und nach weteren "Verfehlungen" suchen.
"Sollte der AG später versuchen, sich auf seine Abmahnung zu stützen, wird ihm wohl jeder Arbeitsrichter die Leviten lesen."
So sehe ich das auch.
Nein, es ist arbeitsrechtlich leider nicht egal, ob man sich sofort gegen eine Abmahnung wendet oder nicht!
° Wendet man sich nicht gegen eine Abmahnung, erkennt man sie an.
° Wendet man sich gegen eine Abmahnung (klagt man sie heraus oder schreibt zumindest eine Gegendarstellung), hat man eine wesentlich bessere Rechtsposition.
Ich würde mich immer gegen eine (aus meiner Sicht) unberechtigte Abmahnung wehren, damit meine Personalakte "sauber" bleibt, denn es finden sich Mittel und Wege, einen Mitarbeiter schließlich auch bei einer Häufung von Abmahnung (verschiedener Abmahnungsgründe) zu kündigen.
Dies ist meine langjährige Erfahrung.
"Wendet man sich nicht gegen eine Abmahnung, erkennt man sie an."
Wer sagt das? Bei einer späteren Kündigung kann ein Arbeitsgericht durchaus auch zurückliegende Abmahnungen betrachten und als unwirksam erachten. Siehe:
"Was geschieht, wenn Sie nichts unternehmen?
Der Arbeitgeber hat von einer nicht berechtigten Abmahnung herzlich wenig. Er muss nämlich (und nicht etwa Sie als Arbeitnehmer) in einem späteren Kündigungsschutzprozess darlegen und beweisen, dass die Abmahnung genau genug formuliert und sachlich berechtigt war.
In einem solchen Verfahren können Sie sich immer noch auf den Standpunkt stellen, dass die Abmahnung unberechtigt war. Dieses Vorgehen bleibt Ihnen also auch dann unbenommen, wenn Sie zunächst einmal nichts gegen die Abmahnung unternehmen."
Zitat aus: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung.html#tocitem15
Das kann sogar ein großer Vorteil sein, denn wenn man sofort gegen eine Abmahnung Stellung nimmt, kann der Betrieb möglicherweise noch fehlende Unterlagen zur Dokumentation beifügen, während dies Monate später schwieriger sein dürfte.
Nun hat der Fragesteller beide taktischen Varianten.
Ich wünsche ihm eine weise Entscheidung.
Bei sowas und auch Kündigungen bzw. Widerrufen zählt immer der Poststempel!
Das ist falsch.
(3 tage regel ab Poststempel)
falsch die 3 tage regel gildet von dem moment an wenn dir die AU vom arzt ausgehändigt wird.
Allerdings kann ich ja nun wirklich nix dafür das die Post Streikt und ich fühle mich ehrlich gesagt e bissl ver.....!
du wusstest es also musst du dafür sorge tragen das die AU rechtzeitig beim AG ankommt und wenn du sie selbst hinbringst.
Bin jetz natürlich am überlegen ob ich nen Anwalt einschalten soll. Die Frage ist, bringt das überhaupt was!?!?
nein der wird dich nur müde anlächeln und dir sagen das der AG im recht ist.
"die 3 tage regel gildet von dem moment an wenn dir die AU vom arzt ausgehändigt wird"
Da würde mich mal interessieren, wo das steht. Und wenn du genau hinschaust, und man annimmt, dass der Arztbesuch am 18.5. war, dann sind es drei Tage vom 18. bis zum 21.5.
"und wenn du sie selbst hinbringst."
Das geht schonmal gar nicht. Je nach Erkrankung darf der Arbeitnehmer nichts unternehmen, was seiner Genesung schadet. Also kann eine solche Forderung so nicht gelten.
" obwohl ich meine Kranmeldung pünktlich (3 tage regel ab Poststempel) abgeschickt hab", was ist das?
Mmm. Also erstma danke für die Antworten. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Die ganze Geschichte hat für mich halt irgendwie nen komischen Beigeschmack. Die Abmahnung is für mich einfach n Witz. Aber mich drüber aufregen bringt ja auch nix. Das lustige ist, das ich eigentlich eh da weg will. Is halt nich grad n Vertrauensbeweis vom Unternehmen und ich werd mir da echt Gedanken machen. Schade das man sich den am Ende mit so nem Müll rumplagen muss.
Naja, wieder was gelernt😉 Es passiert ja schließlich nichts ohne Grund ☺
Nur den Briefumschlag aufzubewahren reicht meines Erachtens nicht!
Ich würde mich nicht streiten, auch keinen Anwaklt einschalten, aber ich würde auf jeden Fall eine Gegendarstellung zu der Abmahnung schreiben, darin natürlich alle Fakten (genaue Daten, Poststempel, Streik usw.) erwähnen und zur Personalakte nehmen lassen.
Sollte der AG später versuchen, sich auf seine Abmahnung zu stützen, wird ihm wohl jeder Arbeitsrichter "die Leviten lesen".