Ablehnung für die deutsche Einbürgerung!?

3 Antworten

Ich würde mich nicht mit dem Amt herumstreiten. Solange die Entscheidung im Ermessen des Amtes liegt, hast Du keine Chance. Das Amt muss überzeugt sein, dass Du als deutsche Bürgerin in der Lage bist, Dich und Deine Unterhaltsberechtigten ohne staatliche Mittel zu unterhalten. Kindergeld und Bafög zählen nicht als staatliche Mittel in diesem Sinne.

Das Amt hat ja, dass ist doch schonmal gut, angegeben, wann sie überzeugt sein werden, nämlich nach einem Jahr ohne Grundsicherung vom Jobcenter. Warum stellst Du den Einbürgerungsantrag dann nicht einfach noch einmal? Verschwende Deine Zeit und Dein Geld nicht auf dem Rechtsweg. Geh den Weg des geringsten Wiederstandes und warte einfach ab.

http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html

  • Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt

Vermutlich schauen die sich ein paar Jahre an. Erfüllst du das nicht durchgehen, wird es nichts werden. Ich würde einen neuen Antrag stellen wenn du aus der Probezeit raus bist und einen dauerhaften Job hast

Bin seit drei Monaten aus der Probezeit raus ... Danke für den link!

Du kennst sicher eine der Voraussetzungen, welche die Einbürgerung in Deutschland überhaupt möglich macht:

Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt

Zwar gibt es Ausnahmen,

Auch bei der Sozialhilfe bzw. dem Arbeitslosengeld sind Ausnahmen möglich, z.B. dann, wenn die Arbeitslosigkeit durch eine betriebsbedingte Kündigung eingetreten ist.

Das bedeutet, dass wenn eine oder mehere der Voraussetzungen nicht erfüllt sind, es Ausnahmen für eine Einbürgerung möglich sind. Das heißt nicht, dass du einen Anspruch darauf hast. Die Entscheidung liegt in dem Fall alleine bei den zuständigen Behörden und diese bewerten alle Faktoren welche eine Ausnahme rechtfertigen würden. Eine Voraussetzung heißt nicht umsonst so. Um das Ziel zu erreichen wird etwas vorausgesetzt, was erfüllt werden muss. In deinem Fall wird aber eine der Voraussetzungen nicht erfüllt und scheinbar hast du auch nicht genug dafür getan um dies schnellstmöglich zu ändern. Zumindest sieht das die Einbürgerungsstelle so.