Einbürgerung mit Vorstrafen?

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wenn nichts neues mehr dazu kommt kann man zb die löschung aus dem führungszeugnis beantragen.naxch ca. 15jahren.  kommt etwas neues dazu, lebt alles wieder  auf. versuchen kannst du es ja, die chancen scheinen nicht allzu schlecht zu stehen.

Danke für die schnelle Antwort

meinst du das ernst? meinst du ich habe eine Chance?

das mit  BTM ist von 2004 es wird nichts mehr kommen da ich seit 2004 nicht mehr konsumiere 

@Nero80

auf grund der stradtat hast du keinen direkte Abspruch, die Behörde darf aber abwägen und nach ermessen entscheiden.

Hinweis

Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht
erfüllt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung.

Möglich ist
allerdings die so genannte Ermessenseinsbürgerung. Das
heißt, die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung zustimmen, wenn
ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige
Mindestanforderungen erfüllt sind.

Hat mich jetzt auch mal interessiert und ich hab diesen Link gefunden: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html

Da steht unter Voraussetzungen, dass man keine Verurteilung wegen einer Straftat haben darf.

Jo stimmt und was jetzt? ist das Gesetz Neu??

meine frau und meine kinder sind deutsch Verstehe ich nicht

@Nero80

Keine Ahnung ob das neu ist. Aber du kannst auf jeden Fall einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn du hier Frau und Kinder hast und arbeitest. Das wäre dann als Ermessensentscheidung möglich.

Deine Verurteilung wird soweit ich das beurteilen kann, nach 15 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Von daher hättest du nach Ablauf sogar den Anspruch auf Einbürgerung. Müsstest dann halt noch bis 2019 warten, dann wärst du "sauber".

@HaudeginAlexa

Alles klar Danke ich werde den Antrag stellen mal schauen was dabei raus kommt

ich werde Berichten ob es geklappt hat oder nicht...

@HaudeginAlexa

"Deine Verurteilung wird soweit ich das beurteilen kann, nach 15 Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Von daher hättest du nach Ablauf sogar den Anspruch auf Einbürgerung. Müsstest dann halt noch bis 2019 warten, dann wärst du "sauber"."

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Eine Löschung aus dem Bundeszentralregister macht die Verurteilung nicht ungeschehen und schon ja nicht ungültig. Darüber hinaus wird der Eintrag meines Wissens nach nicht direkt gelöscht, sondern nur auskommentiert, so dass er beim Ausstellen des Führungszeugnisses nicht auftaucht. 

Die Voraussetzung für eine Einbürgerung ist aber ganz klar "keine Vorstrafen". Und die gab es. Auch wenn schon lange her. 

@sumi79

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Ich war mir auch nicht sicher und habe mich deswegen, bevor ich so etwas öffentlich poste, etwas in die Materie eingelesen.

Wenn eine Verurteilung nach einer Frist aus dem Bundeszentralregister gelöscht wird, ist sie praktisch nicht mehr existent und niemand hat mehr Zugriff darauf. 

Sie werden nach Ablauf der entsprechenden Frist, auch aus allen Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden gelöscht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Tilgung_(Bundeszentralregister)

Und was hat die nette Dame nun gesagt wolltest doch und am laufenden halten

Sie hat gesagt Sie überprüft das und sie meldet sich bei mir

ich warte auf Post

es hat sich immer noch nichts getan :)

Hab heute die Absage bekommen :( ich kann erst ab 2027 die Staatsangehörigkeit Beantragen

Mfg

Warum 2024wie kommt es das es so lange dauert dann sind es ja 20 jahre oder was haben die frau beim amt gesagt

Ich habe heute mit der Dame von der Ausländeramt gesprochen bzw mit der Dame von der Einbürgerung stelle 

ich habe Ihr erzählt das ich im 2004 wegen BTM Verurteilt wurde etc 

Sie meinte ich soll morgen zu Ihr Sie wird das Prüfen bevor ich um sonst 255€ bezahle ich bin gespannt was da raus wird

ich halte euch im laufenden

ach ja ich habe Ihr noch gesagt das meine Frau und meine Kinder Deutsch sind Sie meinte das Spielt keine Rolle

Das geht nicht. Du bist vorbestraft und das ist auch der Grund, weshalb eine legale Einbürgerung unmöglich ist. Auch wenn du die Löschung aus dem Register löschen lässt nach Ablauf der Frist z. B. für ein Führungszeugnis, heißt das nicht, dass das auch tatsächlich gelöscht ist. Meistens wird es durchgestrichen im System, aber der Eintrag weiterhin vorhanden.

Gerne kannst du dich beim Ausländeramt beraten und hierzu informieren lassen.

Ändert nichts an meiner Aussage. Die Tilgung dient der Resozialisierung. Die Tatsache, dass man eine Straftat begangen hat, ist unantastbar.

@Ken94

Fakt ist, wenn niemand mehr Zugriff darauf hat, bzw. es nirgends mehr vermerkt ist, dass eine Vorstrafe vorliegt, gilt man praktisch als "nicht vorbestraft".

Das heißt auch wenn du deine Aussage nicht änderst, ist sie deshalb trotzdem faktisch falsch.