Hartz 4 Rückzahlung minderjährig?

3 Antworten

Wenn deine Mutter damals als Haushaltsvorstand für dich als minderjähriges Kind zu Unrecht Leistungen bezogen hat, dann kann das Jobcenter diese ab der Volljährigkeit vom Kind selber einfordern.

Es gilt hier allerdings die beschränkte Minderjährigenhaftung nach dem BGB - ( Bürgerlichem Gesetzbuch ), such dir also aus dem Internet einmal folgendes ,, ALG - 2 Beschränkte Minderjährigenhaftung ", da solltest du den § 1629 a BGB - finden und die Erklärung dazu.

Sollte das auf deinen Fall zutreffen, dann lege schriftlich und fristgerecht einen Widerspruch ein und legen die benötigten Nachweise in Kopie bei.

Würde es nicht auf dich zutreffen und die Forderung wäre gerechtfertigt, dann könntest du nur um eine Ratenzahlung bitten, also auch schriftlich und am besten belegen ob und wenn ja was an Einkommen und Ausgaben du monatlich hast und dann eine angemessene Ratenzahlung anbieten.

Als Minderjähriger hast Du doch keinen Einfluss darauf, was Deine Mutter für Dich an Leistungen möglicherweise zu Unrecht bezogen hat.

Das wissen auch die Jobcenter, versuchen es aber immer wieder.

Leg' Widerspruch ein. Dem sollte dann stattgegeben werden.

So einfach wie du dir das vorstellst ist es ganz sicher nicht.

Beschränkte Minderjährigenhaftung im ALG - 2 !

§ 1629 a BGB - findest du im Internet

Also grundsätzlich gibt es eine 1 Jährige Frist, nun ist die Frage ob deine Mutter bereits so einen Wisch bekommen hat.

An deiner Stelle wende dich an eine Sozialberatung und erarbeite mit Ihnen einen Widerspruch - oder gehe direkt zum Anwalt.