Bewerbung beim Öffentlichen Dienst: bedeutet eine Eingangsbestätigung, dass man schon raus ist?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Eingangsbestätigung ist keine Absage, sonst hätten die dir ja direkt abgesagt. Die bestätigen halt den Eingang der Bewerbung.. Es kann sein, dass es viele Bewerber gab und die Frist bestimmt verlängert wird.. Oder die Stelle ist schon längst vergeben, weil die Stelle intern ausgeschrieben wird und auch extern ausgeschrieben werden muss.. Warte mal ab.. viel Erfolg ;-)

Nein, Du bist keinesfalls "raus". Die Eingangsbestätigung bedeutet nur, dass Deine Bewerbung angekommen ist, und gesichtet wird. Damit möchte das Unternehmen kund tun, dass Du von verfrühter Nachfrage absehen sollst. Also halte Dich telefonisch bereit, damit Du auf jeden Fall erreichbar bist.

Und es dient auch dazu, dass Du bei der Arge belegen kannst, dass Du Dich beworben hast.

Also gedulde Dich ein wenig, bis Du eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bekommst, oder Dir Deine Bewerbungsmappe mit einem bedauernden Begleitschreiben zurück gesandt wird.

Eine Eingangsbestätigung bedeutet, dass deine Bewerbung an der Stelle angekommen ist, an der darüber entschieden wird, was mit ihr (bzw. dir) passiert. Ähm.. aber ich frag mal.. seit wann hast du denn diese Bestätigung schon?

Die Bestätigung habe ich seit gestern, sie wurde am Montag rausgeschickt.

@ariel29

Dann ist da noch gar nichts entschieden, sonst hätten sie dir gleich eine Absage geschickt.

@AnitaBach

Nochmal ne Frage: Wann hast du deine Bewerbung hingeschickt?

@AnitaBach

Am Freitag per Mail. Freitag endete die Bewerbungsfrist. Der Eingang meiner Mail wurde automatisch bestätigt.

@ariel29

Dann sieht es wohl wirklich nicht so gut aus. Da hatten die dann schon ein paar Bewerber persönlich eingeladen, auf Herz und Nieren geprüft usw. Du hast erst auf den letzten Drücker reagiert.. und die ihre Entscheidung schon getroffen, bevor du aktiv wurdest.

Ein automatischer Maileingang bedeutet in diesem Zusammenhang wohl wirklich eher, dass du bei dem Auswahlverfahren nicht mehr berücksichtigt werden konntest, da sie sich zwischenzeitlich für einen anderen Bewerber entschieden haben :-(

Wenn der Job am 1. Feb. beginnen soll und du noch nicht aufgefordert wurdest, dich vorzustellen, kannst du davon ausgehen, das es mit dem Job nichts mehr wird. Der öffentl. Dienst ist verpflichtet, den Eingangsvon Bewerbungen zu bestätigen. Ebenso wirst du deine Bewerbungsunterlagen zurück erhalten. Falls nicht kannst du es einfordern.

Ich glaube nicht, dass die hier so ein kurzes fenster haben. Das mit den 1.2 wird sicherlich ein Fehler sein.

Eine eingangsbestätigung würde ich nicht als absage werten. Könnten dann doch gleich eine rausschicken? Weniher aufwand.