Abgemeldetes Fahrzeug beschädigt, wer zahlt den Schaden?

5 Antworten

Ursächlich ist der nicht ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs,
also ist der Fahrzeughalter bzw. dessen Versicherung Euer Ansprechpartner.

Eigentlich hätte der Fahrzeughalter den Schaden bereits seiner Versicherung melden müssen, dazu ist er verpflichtet.

Wendet Euch an den, reagiert der nicht, dann direkt an dessen Versicherung.
Die bekommt Ihr heraus, wenn Ihr das Kennzeichen kennt.
https://www.zentralruf.de/

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:30

Das haben wir alles schon gemacht. Letzte Woche habe ich mich dann selbst an seine Versicherung gewandt, weil das jetzt schon gute 2 Monate so geht wir bis dato nichts gehört haben. Jetzt auf einmal , geht es voran. Wir möchten nur endlich damit abschließen und uns im schlimmsten Fall darauf vorbereiten, dass es nicht so gut ausgeht. Ich danke dir , für deine ausführliche Antwort :-)

Wer stellte denn den Trailer bzw. fuhr dann? Sowohl als auch hätte sich vergewissern müssen, dass der Anhänger in Ordnung ist.

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 15:52

Der Anhänger war in Ordnung. Die Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug ist abgerissen.

Schmerzgeplagt  31.03.2020, 16:19
@Lola13Montez

Lass Dir doch nicht alles aus der Nase ziehen: Wen gehörte das Zugfahrzeug?

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:22
@Schmerzgeplagt

Warum denn aus der Nase ziehen? Das Zugfahrzeug, gehörte einem Bekannten, der uns angeboten hat, unser Auto zu reparieren.

Primär ist erst einmal der Abholer verantwortlich bzw. ggf. dessen Auftraggeber.

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 15:51

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. So gesehen, waren wir ja Auftraggeber. Ein bekannter von uns repariert die Autos und hat uns angeboten , auch dieses zu reparieren. Oh je... alles ganz schön kompliziert...

nanfxD  31.03.2020, 15:52
@Lola13Montez

gibt es einen vertrag zwischen euch und dem bekannten? also sowas wie 1500€ dafür? oder ist es nur so aus Nettigkeit?

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:18
@nanfxD

So gesehen, aus Nettigkeit.

nanfxD  31.03.2020, 16:22
@Lola13Montez

könnte wohl einen Schadensersat aus § 241 II BGB geben oder 823 I, so mal aus der Hüfte geschossen

maja0403  31.03.2020, 16:22
@Lola13Montez

Ok dann wird es schwierig. Lasse dich rechtlich beraten. Ein Auto muß versichert sein und ein Anhänger normalerweise auch.

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:24
@maja0403

Das Zugfahrzeug und auch der Trailer waren bzw sind separat versichert. Nur eben unser Fahrzeug nicht, weil es nicht fahrbereit war.

maja0403  31.03.2020, 16:26
@Lola13Montez

Das ist klar, aber dein Fahrzeug hat auch den Schaden nicht verursacht. Nur um es auf einem Hänger zu transportieren muß es nicht angemeldet sein.

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:28
@maja0403

Also ist das schon mal nicht schlimm. Alles andere ist versichert gewesen.

Es haftet der Verursacher, also wohl der Abschlepper. Und wenn das kein gewerblicher Abschlepper war, wird er wohl auch keine passende Versicherung dafür haben. Wenn er das nur als Gefallen erledigt hat, dann haftet er vl. gar nicht und ihr müsst aus eigener Tasche zahlen.

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:21

Inwiefern passende Versicherung?

Hallo,

was meinen Sie mit "für den wir jeden Monat zahlen" ? Was war denn das beschäfigte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschädigung wert ?

Lola13Montez 
Fragesteller
 31.03.2020, 16:19

Ca.13.000 Euro