Roller (125cm) in der Nacht gestohlen Schlüssel nicht abgezogen?
in der Nacht wurde bei meinen Nachbarn ein Roller gestohlen .... der Schlüssel steckte aber das Tor der Einfahrt war zu geschoben. Der Dieb verursachte 1km weiter einen Unfall und flüchtete. Der Schaden ist jetzt nicht so riesig (800€ beim Gegner) und der eigene Roller ist ein wirtschaftlicher Totalschaden (ca 300€) Die Polizei hat das stecken des Schlüssel am Unfallort Protokolliert.
jetzt frage ich mich ob die Versicherung sich das Geld von meinen Nachbarn wieder holt weil der Schlüssel steckte???
es ist interessant für mich weil mein Roller nur ein par Meter Weiter stand ebenfalls mit steckenden Schlüssel....
4 Antworten
Den Fremdschaden reguliert die Haftpflicht und wird auch keinen Regress fordern.
Für den Schaden am eigenen Roller benötigt man ja erstmal eine Kasko. Wenn es diese nicht gibt, hat sich die Frage ohnehin erledigt. Falls es die gibt, wird sie bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahl die Entschädigung kürzen, gegebenenfalls (sehr wahrscheinlich) zu 100%.
Schlüssel stecken lassen ist einfach saudämlich.
Klar holt sich die Versicherung das Geld wieder. Es ist grob fahrlässig den Schlüssel stecken zu lassen.
Ohne Kasko wird der Schaden an dem Roller nicht beglichen. Ggf. - so der Dieb gefasst wird - kann man Regress nehmen.
Aber wer kommt denn auf die Idee den Schlüssel stecken zu lassen???
Da wird wegen Fahrlässigkeit wohl der Geschädigte erst Geld bekommen und dann holt sich die Versicherung das beim Besitzer wieder...
Schaue mal in den Versicherungsbedingungen unter Leistungen bei grob fahrlässigem Verhalten.