Abgelehnter Härtefallantrag.?

2 Antworten

Natürlich kannst du Widerspruch einlegen. Würde ich auch tun.

Du kannst Widerspruch einlegen keine Frage aber wenn Du es genau wissen willst dann frage bei der Krankenkasse nach denn der Härtefallbetrag ändert sich von Jahr zu Jahr.

Ob Du dann Recht bekommst muss man sehen da die Krankenkasse sich nach § 2 SGB V Ze-Richtlinien wie der Zahnarzt auch an wirtschaftlich , zweckmäßig halten.