Kann man meinen Bruder rauswerfen?

7 Antworten

Ich würde aufpassen, dass ihr hier nicht verschiedene Dinge vermischt -> ist es das Drogenproblem? Ist es die (steigende) Gewalttätigkeit? Ist es eine Sache der Hausbesitzanteile, die geregelt werden sollen? Solche Situationen sind für alle Beteilgten immer schwierig, weil sehr emotionsgeladen. Die Sache möglichst nüchtern und auf die Sache bezogen anzugehen, hilft über die emotionalsten Schwierigkeiten -> überlegt euch das vorher in Ruhe und dann wisst ihr, was ihr zu tun habt :-)

Eine gewalttätige Person kann kurz-oder längerfristig der Wohnung verwiesen werden, auch wenn sie (Mit-) eigentümer ist. Google mal "Wohnungsverweis", Polizeigesetz § 27 a. Die "Eigentümergemeinschaft" kann übrigens über einen eventuellen Wohnungsverkauf entscheiden, dann kann der Bruder vom Erlös ausbezahlt werden. Ich weiß aber nicht, ob die Entscheidung einstimmig gefällt werden muß oder ob einfache Mehrheit (3/4 gegen 1/4) reicht.

Naja sagen wir es so, ja ihr könnt euren Bruder rausschmeißen jedoch könnte er dann seinen anteil verlagen und dann müsstet ihr das Haus verkaufen wenn ihr nich genug geld habt um ihm seinen anteil auszubezahlen.

Wenn er wirklich gewalttätig ist, kann die Polizei weiterhelfen.

wie wärs mal, wenn ihr euren netten bruder, wenn er wieder dein mutter schägt oder angreift, mal n anzeige wegen bedrohung und beleidigung stellst, das muß nicht gefallen lassen, auch wenn es dein bruder ist. ansonsten mußte ein anwalt einschalten.