Zahnzusatzversicherung zahlt nicht!

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Es gibt einen Versicherungsomdbusmann der dich bei solchen sachen stützen kann oder dir informationen geben kann! Auf was beruft sich denn die barmenia?auf irgendwelche vertragsbedingungen? hier der link zum obudsmann http://www.pkv-ombudsmann.de/

Selbstverständlich kannst du nicht nach Belieben eine Behandlung anfangen, und sie dann ebenfalls einfach so wieder abbrechen. Du bist zur Schadensminderung verpflichtet. Du kannst davon ausgehen, dass die Krankenversicherung hier auf der sicheren Seite steht.

Zahnzusatzversicherungen - wenn ich es richtig gelesen habe, geht es nicht um die gesetzliche sondern um eine Zusatzversicherung? Dann kommt es darauf an, wann der Vertrag abgeschlossen worden ist und in wie weit Du Deiner vorvertraglichen Anzeigepflicht nachgekommen bist. Ersetzte Zähne sind nicht anzugeben. Wenn diese jedoch nicht ersetzt sind 8 und ein Provosorium ist kein Ersatz) müssen diese 4 angegeben werden, bedeutet Zuschläge und Versicherungsschutz, wenn man angenommen wird. hast Du das nicht angegeben - keine Kostenübernahme. Grüße Tom

Das ist rechtens was die Barmenia dir schreibt. durch den Abbruch der Behandlung und spätere Wiederaufnahme erzeugst du eindeutig Mehrkosten. Die PKV ist so von der Leistungspflicht befreit.

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin Tel.: 0 18 02 - 55 04 44 - Wer hat Dir denn den Barmenia-Vertrag vermittelt? Wenn Du keine Zeit hast, den Vertrag genau durchzulesen, bitte doch den Vermittler zu einem Gespräch. Ein kompetenter Berater/Vermittler hilft Dir bei Leistungsfällen. Wenn Du Dich an den Ombudsmann wenden willst, solltest Du gute Gründe für den Abbruch der Behandlung und die zeitlich doch sehr ferne Weiterbehandlung angeben können. Jammern hilft oft. Der Ombudsmann arbeitet meiner Erfahrung nach sehr zeitnah (wir hatten das damals nach 2 Monaten über die Bühne)und effizient (die Versicherung hat nachgegeben).