Zahnkrone härtefall obwohl man noch bei den Eltern wohnt?

2 Antworten

Du bist nicht verheiratet - allerdings eigenständig krankenversichert - ergo giltst Du auch als alleinstehend.

Da Du nach dem hier Familienversichert bist muss das Einkommen von Deinen Eltern ran gezogen werden. So ist es aus Deiner Frage zu entnehmen und das ganz waren mal 50 % bis 2004. Jetzt bekommst Du bei nicht regelmäßigen Zahnarztbesuch den Ohne Bonus an Festgeldzuschuss

Bin schon selber versichert

@ggovi

Ja wo liegt dann Dein Problem: Dienstbescheinigung oder vom Jobcenter dazu zum Antrag und die GKV entscheidet ob Sie Dir Härtefall gibt oder nicht.

Da die GKV ausreichend, zweckmäßig und preisgünstig gehalten ist nach $2 SGB V Ze-Richtlinien. Sie kann auch einen Gutachter veranlassen um zu sehen ob das Geld was Sie ausgeben muss gerechtfertigt ist Ja oder Nein.