Zahnkrone härtefall obwohl man noch bei den Eltern wohnt?

2 Antworten

Du bist nicht verheiratet - allerdings eigenständig krankenversichert - ergo giltst Du auch als alleinstehend.

Da Du nach dem hier Familienversichert bist muss das Einkommen von Deinen Eltern ran gezogen werden. So ist es aus Deiner Frage zu entnehmen und das ganz waren mal 50 % bis 2004. Jetzt bekommst Du bei nicht regelmäßigen Zahnarztbesuch den Ohne Bonus an Festgeldzuschuss