Ab wann spricht man von sittenwidrigem Lohn?
Vor 21 Jahren war ich Holztechniker und Schreinermeister und verdiente nicht schlecht, 4500€ Brutto, bzw. 28 DM die Stunde. Jetzt habe ich Betriebswirtschaft studiert und habe ein Diplom und noch einen Master in Wirtschaftsingenieurwesen. Heute habe ich mit der Zeitarbeitsfirma gesprochen wegen der Entlohnung. Sie wollen mir 11,61€ bezahlen. Vor 21 Jahren habe ich umgerechnet 14€ verdient und auf heute gerechnet wären diese 28 DM wahrscheinlich 28€ und ich habe aber eine höhere Qualifikation. Die von der Zeitarbeitsfirma sagten, dass es auf meine Qualifikation ankäme und sich danach der Verdienst ermittelt. Jetzt meine Fragen: 1) Bin ich schlecht qualifiziert? 2) Ist dieser Lohn sittenwidrig? Da ich von Frankfurt gehört habe, dass unter 12 € bei einem Ingenieur, bzw. Akademiker die Sittenwidrigkeit eingetreten ist.
Kann mir hier jemand genaueres darüber sagen.
5 Antworten
Ja, das wäre in deinem Fall sittenwidrig, bzw, weit unterbezahlt.
Da sagt die Rechtsprechung aber was ganz anderes...
Es kommt auf die Leistung drauf an und nicht auf die Ausbildung. Wenn die Leistung nicht stimmt, dann kann auch kein höherer Lohn erwartet werden.
Trotzdem darf die Entlohnung nicht unter 8,50€ Mindeslohn sein.
Wenn ich als Ingenieur nur "Müll" produziere, kann ich keine hohe Entlohnung erwarten.
Jemand der sehr gute Arbeitsergebnisse liefert, bekommt auch mehr Geld. Ist natürlich auch Verhandlungssache.
Nur die Ausbildung reicht nicht aus.
Der Mindestlohn muss natürlich gezahlt werden.
Genug rumgelabert? Hast dus bald?
ok, wenn dir die Wahrheit nicht gefällt....
Wenn ich das Wort Leiharbeitsfirmen lese oder höre, stellen sich bei mir alle Nackenhaare hoch. Die Entlohnung bei denen stelle ich als sittenwidrig dar, ob das nun so gesehen wird oder nicht. Ein Ingenieur mit langjähriger Berufserfahrung verdient im Jahr zwischen 55000 und 60000 Euro. Muss er auch, sonst lohnt die Studienzeit nicht.
So sehe ich das auch. Eine Putzfrau beim Daimler verdient schon mehr als 11,61€ und erhält noch Gewinnbeteiligung. Nur über Sittenwidrigkeit kann man so gut wie überhaupt nichts lesen.
Daimler gliedert das Reinigungspersonal aus und die zahlen dann deutlich unter 11,61€. Gewinnbeteiligung gibt es da gar nicht.
Nein, das ist nicht sittenwidrig...
Was denkste wieviel Ingenieure es heute gibt die in Leiharbeitsfirmen sogar für weniger als 11 Euro pro Stunde arbeiten...
Ich bekomme jede Woche Angebote von Leiharbeitsfirmen für Bachelor- und Masterabsolventen für kleines Geld.
Ein Studium ist halt noch lange kein Garant für einen riesen Verdienst...
Ab wann tritt dann Sittenwidrigkeit ein?
Das sehen Richter unterschiedlich,
als Faustformel kannst Du aber von Sittenwidrigkeit sprechen, wenn dein Verdienst weniger als 50% des üblichen Lohns in dieser Berufsgruppe beträgt.
Grade mal nachgeschaut, der größte Teil der WIrtschaftsingenieure verdienen zwischen 35.000 - 40.000 Euro pro Jahr brutto.
Gehen wir mal von 37.500 Euro aus.
Das wären 18,60 € brutto pro Stunde
Sittenwidrigkeit läge also bei rund 8,80 € pro Stunde.
Der Gehaltsvorschlag des Arbeitgebers liegt also weit über der Grenze zur Sittenwidrigkeit.
Bist Du dir da sicher? Unter einem Drittel tritt normalerweise Sittenwidrigkeit ein. Also wäre bei 12,20€ spätestens Schluss.
Falsch, unter einem Drittel des Tariflohns ist es sittenwidrig.
Was hast du denn in den vergangenen 21 Jahren gemacht (außer dem Studium). Wie war deine Gehaltsentwicklung?
Gehaltsentwicklung: Von 10 auf 28 DM gestiegen.
Das war ja wohl vor 20 Jahren, oder?
Ganz falsch, es kommt weder auf die Leistung noch auf die Ausbildung an. Es kommt drauf an als was man eingestellt wird. Wenn ein Ingenieur als muellmann arbeitet, kann er noch soviel leisten und ihm stehen nur 8,50euro zu. Also das mit der Leistung ist ganz falsch.