Betreuerin Unterschlägt Vermögen einer Demenzkanken 10 Jahre lang.

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Dies ist ein Fall für einen Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist. Wenn ihr das Testament anfechten wollt sollte es wegen Verjährung kein Problem geben, da die Tante ja erst dieses Jahr verstorben ist. Schwieriger könnte es sein, das Testament an sich anzufechten. Hier kommt es darauf an wann das Testament geschrieben, bzw. geändert wurde. Waren die Tante und ihr Mann zu dem Zeitpunkt schon an Demenz erkrankt und war das schon begannt. Wenn ja, könnte man auf Grund der durch die Krankheit gegebenen Geschäftsunfähigkeit das Testament anfechten. Da sich das Honorar des Anwalts nach dem Streitwert richtet und man im voraus nicht weiß was wirklich raus kommt, hat man hier ein gewisses Risiko. Dies sollte man schon vorher bedenken. Ein weiterer Knackpunkt ist die Tatsache, das in aller Regel eine Rechtsschutzversicherung in Erbschaftsangelegenheiten nicht zahlt. Möchten man sich jedoch nur beraten lassen, dann werden die Kosten der Erstberatung übernommen. Es ist also wichtig sich eine gute Beratung zu holen, um dann abwägen zu können ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Bei einem Streitwert von 200.000 € kostet allein der eigene Anwalt in erster Distanz immer hin rund 8000 - 9000 €. Verliert man den Prozess, hat man schnell mal ca. 18000 € an der Backe. Außerdem sind die Gerichte geneigt, gerne einen Vergleich anzustreben, da man in den seltensten Fällen wirklich alles beweisen und dokumentieren kann. Also, selbst wenn es gut für einen läuft, sind solche Erbschaftsstreitigkeiten immer eine heikle Geschichte.

Wie ist die Verjährungsfrist in diesem Fall?

Hier muß man zwischen der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährung unterscheiden. Die Zivilrechtliche Verjährung beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres in den der Anspruch enstanden ist und den Gläubiger bekannt was oder hätte sein müssen.

Die Verjähung für Ansprüche gegen den Betreuer ist für die Dauer des Betreuungsverhältnisses gehemmt. (§207 BGB ). Des weiteren wird die Verjährung durch eine Streitverkündung an den Betreuer für die Dauer des Erbschaftsstreits gehemmt.

wo der angebliche Neffe alleiniger Erbe ist

Die heutigen genetischen Abstammungsgutachten sind durchaus in der Lage festzustellen, ob es tatsächlich der Neffe ist oder nicht.

Wenn im Testament der Begriff Neffe auftaucht sollten sie das positiv sehen. Wenn es nämlich gar nicht der biologische Neffe ist, ist das ein wesentlicher Angriffspunkt gegen das Testament.

@ichweisnix

erstmal vielen Dank für die Antworten. Wir haben mit einem Anwalt für Erbrecht Prof. Böh aus München Einspruch lt. § 2229 (glaube ich) eingelgt. Wir haben soviel Beweise, dass unsere Tante schwer demenz war. Selbst in der Betreuungsakte steht das sie schwer dement war, als das dieses Testament entstand. Die Betreuerin hat 10 Tage nach dem Entstehen des Testaments unsere Tante zum Nervenarzt(Freund der Fam. der Betreuerin) geschleppt und der schrieb, sie ist voll im Besitz ihrer geistigen Kräfte. Auch wenn wir unsere Tante besucht haben, war sie immer anwesend. Wir glaubten die Geschichten der Betreuerin. Und wir geben uns die Schuld, dass wir erst so spät aufgewacht sind. Das mit dem Neffen ist geklärt. Aber die Angst, wie das Gericht entscheidet bleibt. So wie die Betreuerung voran gegangen ist, wie schnell sie die Kontrolle über das Vermögen hatte (durch Lügen) hatten wir keine Chance. Ich muss noch erwähnen, dass zu diesem Zeitpunkt mein Mann seine Mutter mit Krebs im Sterben lag.Das wusste die Betreuerin und nutzte die Gunst der Stunde.

Wir haben im letztem Jahr eine Anzeige getätigt, da hatten wir noch keine Beweise ausser Fotos(Gegenstände, die bei der Betreuerin im Haus waren und alte Fotos aus unserer Familie, wo die Gegenstände seit zig Jahren an Generationen weitergegeben wurden) hatten. Dieses wurde eingestellt. Nach langen Kampf bekamen wir die Betreuungsakte von der Tante, jetzt sahen wir die ganzen Manipulationen und konnten es sogar beweisen.Die Betreuerin hat sogar das Gericht belogen. Wir haben alles ausgearbeitet und zur Staatsanwaltschaft geschickt. Wieder abgelehnt, wegen Verjährung und das Testament könnte doch gültig sein(ist ja noch nicht geklärt). Wir hatten den Eindruck, dass für die Staatsanwaltschaft die Mappe zu dick war, denn die Einstellung d.Verf. kam sehr schnell zurück, ohne Rechtsbelehrung. Jetzt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft mit 270 Seiten Fakten für Untreue, Diebstahl, Betrug und Sittenwidrigkeit bis 2014. Jetzt warten wir!

Bei solchen Beträgen muss unbedingt ein fachkundiger Anwalt ran!

Das was da geschildert wird, kommt öfter vor als man wahrhaben will. Ok, Ihr habt jetzt Strafanzeige erstattet. Das ist Sache des Staatsanwaltes aber der Staatsanwalt kümmert sich nicht um das was an Vermögen und Wertgegenständen weg ist.

Das sind zivilrechtliche Angelegenheiten und da kann Euch, schon allein auf den "Gesamt"-Streitwert bezogen nur ein Anwalt helfen. Denn nur ein Anwalt kann in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Einblick bekommen und darauf Forderungen ggf. sogar Zusätzliche aufbauen.

Ich weis, dass bei Betrug und Untreue eine Frist von 5 Jahren ist, aber wie ist es bei einem Zeitraum von 10 Jahren, fallen dann die ersten 5 Jahre weg? Obwohl sie da richtig zugeschlagen hat. wie z.B. einen Gesellschaftsvertrag mit einer Ersatzbetreuerin gemacht hat im Namen unserer Tante als Gesellschafterin um mehr Geld zubekommen. Die Ersatzbetreuerin bezeichnete unsere Tante selbst beim Amtsgericht als aufnahmeunfähig und sie wüsste nicht, was um sie herum passiert.(Haben wir schriftlich). Unsere Tante trank auch viel Schnaps und die Betreuerin kaufte ihr jede Woche eine Flasche Korn, haben wir auch schriftlich.

Und auch hier nur der Rat, such dir schnellstens einen guten Anwalt für Erbschaftsrecht (Verwaltungsrecht)

Genau so ist es. Bei Betrug und Untreue gilt eine Frist von 5 Jahren. Was davor ist ist passe. Ich würde aber zunächst einmal das Testament anfechten, quasi als Sprungbrett was die restlichen Ungereimtheiten angeht. Aber wie gesagt, hier braucht es einen erfahrenen Anwalt und keine Spekulationen.