Zeitarbeit | Einsatzbezogene Zulage

Zusatzvereinbarung - (Arbeitsrecht, Tarife, Zeitarbeit)

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Freiwillige Zulagen, die mit solchen Zusätzen vereinbart werden, begründen keinen Rechtsanspruch und können jederzeit auch mit Tariferhöhungen verrechnet werden.

BAG, Urteil vom 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 §§ 307, 308 Nr. 4 BGB, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Der Tarifvertrag legt ja nur den Mindestlohn fest. Die Zulage ist das, was dein Arbeitgeber zusätzlich bezahlt, um vermutlich als guter Arbeitgeber und nicht als Ausbeuter dazustehen. Da in diesem Falle der Mindestlohn steigt, hat das keine Auswirkung auf deinen Gesamtlohn, wenn der immernoch höher ist. Ich bin auch über einen Dienstleister beschäftigt, und da steht auch explizit in meinen Vertrag, dass Tarifanpassungen keine Auswirkungen auf die Bezahlung haben, solange die letztere noch höher ist als der Tarif.

ralosaviv  10.11.2012, 22:36

Eine außertarifliche Bezahlung ist was ganz anderes als eine freiwillige Zulage.

kenne jetzt die Vereinbarung der Zeitarbeitsfirmen nicht, aber diese Unternehmen schenken einen keinen Cent. Eher man da durchblickt hat man hoffentlich einen vernünftigen Arbeitgeber.. lg

ich verstehe nicht viel von Jura, ist auch vollkommen egal. Hallo Sklave willkommen in der Zeitarbeit du hast KEINE Rechte. dein Einsatzortchef (nicht Arbeitgeber) darf die jeder zeit kündigen. Und danach kündigt dich deine Zeitarbeit (direkter Arbeitgeber).Ein Sklave soll nicht denken, er soll arbeiten ;)

steppenwolf92  10.11.2012, 22:33

und ja das war Zynismus. Wenns nach mir ginge würden solche Arschl öcher (Arbeitgeber, Zeitarbeit und Politker) am Baum hängen.

steppenwolf92  10.11.2012, 22:33

und ja das war Zynismus. Wenns nach mir ginge würden solche Arschl öcher (Arbeitgeber, Zeitarbeit und Politker) am Baum hängen.