Kann ich meine Mpu von der Steuer absetzen?

17 Antworten

Also, der Großteil an scheinheiligen Antworten hier ist echt zum Ko**en. Mich interessiert die Antwort auch. Und die Leute hier, die großkotzig über Leute reden, die eine MPU machen müssen, um den Führeschein zu behalten, wissen wohl nicht wozu eine MPU gut ist.

Man muss nichts verbrochen haben, um eine MPU machen zu müssen. Es heißt ja "Medizinisch-psychologische Untersuchung", und nicht "Strafe für ein schweres Vergehen im Straßenverkehr".

Ich für meinen Teil wurde zur MPU verpflichtet weil eich eine psychische Erkrankung hatte und die Füherscheinstelle deswegen eine verlangt hatte. Nicht weil ich gegen irgendwelche Verkehrsregeln verstossen hätte - sondern weil die Krankheit an sich Zweifel an der Tauglichkeit für die Teilnahme am Straßenverkehr aufkommen ließ.

So eine MPU ist teuer und selbst Leuten, die aufrgund eines Verkehrsvergehens zur MPU verdonnert wurden, sollte man eine vernünftige Antwort geben können. Denn das Recht, um Rat und Hilfe zu fragen, haben weder Verkehrssünder noch Leute, die aus anderen Gründen eine MPU machen müssen, verloren!

Es gibt sehr wohl Möglichkeiten, eine MPU von der Steuer abzusetzen - insbesondere, wenn diese durch eine Erkrankung begründet ist - wie z. B. Suchterkrankungen oder psychische Erkrankungen.

Und nochmal an all die Scheinheiligen: bei der Frage ging es ums Steuerrecht und nicht um eure persönliche Meinunn darüber, ob das OK ist.

  1. Antwort: für dieses Anliegen Deinerseits fallen mir nur Tiere und Pflanzen ein, welche auf Kosten anderer leben "Sch....". Vergleichbar, die Allgemeinheit soll Deine "naja" auch noch belohnen ???????

Mein Gott, hier war gefragt, ob er die MPU "von der Steuer absetzen kann". Macht doch keine Moralapostel-Ansprache draus. Meine Antwort lautet nein, da es eine reine private Sache ist. Die KM sind mit 30 Cent abgegolten. Da sind alle gewöhnlichen Kosten mit drin. Es handelt sich ja nicht um einen Autoklau, Unfall o.a. Und als außergewönliche Belastung geht es auch nicht, da § 33 EStG sagt "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird." ZWANGSLÄUFIG sind Krankheitskosten, Beerdigungkosten, Scheidungskosten. Solltest Du gewerblich/selbständig sein und Dein Kfz im BV haben, nutzt es auch nichts, da es eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe ist. Kurzrum: Private Angelegenheit. Das Argument, dass du das Auto brauchst juckt wenig. Setz mal deine Aldi und Lidl Belege an und sag du brauchst auch Essen/Trinken...

Der FA-Beamter, welcher Deine Steuererklärung prüft und diesen Posten anerkennt, egal ob möglich oder nicht, gehört mit dem Klammerbeutel gepudert.

Versuch macht klug.

Aber es gibt ja eine Grenze für außergewöhnliche Belastungen, die du selbst tragen musst. Erst darüber hinuas werden besondere belastungen anerkannt.

Ob die MPU dazu zählt, weiß ich nicht, ich fürchte nein, da solche außergewöhnlichen Belastungen "unvermeidbar" sein müssen.

Die erste richtige Antwort Klar klingt das alles Dreist, aber jeder versucht das beste aus seiner Situation zu machen und das ist nunmal Menschlich. Zur Frage nochmal. Wie schauts aus mit den Nachweisen die ich liefern muss, Leberwerte usw. wenn ich da ne Rechnung vom Arzt vorleg, geht des?