Ab wann muss der Arbeitgeber mitteilen, wann es eine Vertragsverlängerung gibt

4 Antworten

Der AG muss dir nichts mitteilen, der befristete Vertrag endet zu dem Zeitpunkt wie im Vertrag angegeben.
3 Monate vor Ablauf des AV ist es ratsam sich arbeitssuchend zu melden um keine Nachteile / Sperre zu bekommen.
Rest liegt an dir, du kannst eigenständig nachfragen wie es ausschaut mit einer Vertragsverlängerung oder bis zum letzten Tag warten.

Du musst dich doch sowieso 3 Monate vorher arbeitslos melden, wenn du nicht weißt ob der Vertrag verlängert wird oder?

Ich würde allen Mut zusammen nehmen und den Chef mal darauf ansprechen, für mich wäre das so nicht möglich, voll Unsicherheit auf die nchste Verlängerung zu warten.

Wie sieht es denn mit einer beruflichen Veränderunga us, kannst du dich nicht woanders bewerben?

Wenn ein Vertrag befristet ist, endet er auch an dem Datum, was im Vertrag steht. Es muss sich dann niemand wundern, wenn es nicht weitergeht. Wenn du am letzten Arbeitstag erfährst, dass dein Vertrag verlängert wird, ist es doch erfreulich für dich, oder? Du musst nur beachten, dass bei mehrmaligen Verlängerungen eine Festeinstellung dann sein muss, da kann ich dir aber nicht sagen, ab wann. Ich glaube es ist nach 3 Maliger Verlängerung. Aber da kannst du dich auch mal ans Amt wenden.

hi. gibt zwei varianten wie man in so einem fall vor geht. erstens: du bist dir sicher dass du bisher gute arbeit geleistet hast, dann kannst du auch getrost weiterhin zur arbeit gehen und dir sicher sein dass dein chef dich auch weiterhin beschäftigen wird. erhebt dein chef keinen widerspruch, verlängert sich dein arbeitsvertrag bis auf eine unbestimmte zeit- also unbefristet. zweitens: such das gespräch mit deinem vorgesetzten/chef. frage ihn wie zufrieden er mit deiner arbeit ist und ob du nach ablauf des vertrages weiterhin bei ihm/ihr arbeiten kannst. das argument bezüglich der fristgemäßen meldungspdlicht beim arbeitsamt zieht meist, und du bekommst eine klare ansage wie es weitergeht. welche variante du wählen möchtest, bleibt dir überlassen- bei mir haben beide immer zu einem unbefristeten arbeitsvertrag geführt. und nochmals deutlich machen möchte ich, dass du unbedingt zum arbeitsamt gehen musst. denn normalerweise ist bis drei monate vor vertragsende eine pflicht zur meldung bei AA gegebe. kommst du dem nicht nach, kann eine mehrwöchtige sperre des alg1- bezugs die folge sein. ach ja, eine verpflichtung seitens des arbeitsgebers gibt es nicht.viel erfolg und gruß