Ab wann ist Miete zu zahlen?

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Der Mietbeginn ist schriftlich vereinbart. Und ab diesem Termin ist Miete zu zahlen, für Mai also 120 €. Der 5. Mai ist nur das Datum, an dem sich Mieter und Vermieter einig waren, dass sie den Vertrag eingehen

Marple 
Beitragsersteller
 07.05.2008, 09:14

es steht aber im Mietvertrag als Mietbeginn der 1.Mai (wollte der Mieter so, wegen Wohngeldzahlung!)

Raimund1  07.05.2008, 09:19
@Marple

gibt es in irgendeiner Form eine Vereinbarung, dass der neue Mieter erst zum 15. einzieht? Sonst ist tasächlich der 1. Mai Beginn und damit der ganze Monat zu zahlen. Ist ein èbergabeprotokoll erstellt?

Marple 
Beitragsersteller
 07.05.2008, 09:23
@Raimund1

Vereinbarung bis jetzt nur mündlich. Vermieter hat ja noch Wohnungsschlüssel und wartet auf die Miete, die am 15. kommen soll! Der Mietvertrag (Standardmietvertrage) beinhaltet das Übergabeprotokoll

Raimund1  07.05.2008, 09:25
@Raimund1

sie Kommentar bei anianni

Formal ist lt. Mietvertag ab dem 5. Mai die Miete zu zahlen. Da du ja aber erst am Mitte Mai (nach Schlüsselübergabe) die Mietsache nutzen kannst, könntest du für die erste Monatshälte eine Miet-Minderung in Höhee des halben Monatsmiete geltend machen. Das wäre die rechtliche Beurteilung. Das Vertrags-Verhältnis besteht ja bereits und daraus ergibt sich die rechtliche Konsequenz der Mietminderungs-Möglichkeit. Landläufig ausgedrückt: Du bezahlst die volle Mai-Miete, beanspruchst aber die Hälfte (aus einem anderen Rechtsanspruch zurück).

Marple 
Beitragsersteller
 07.05.2008, 09:39

oje, ganz schön kompliziert, man(betrifft nicht mich) könnte eine Mietminderung geltend machen? Also erst zahlen, dann zurückfordern?

Na, dann vielleicht doch der Versuch sich gleich irgendwo in der Mitte zu einigen.

Knowledge  07.05.2008, 09:49
@Marple

Nein, Miss. So kompliziert ist das nicht. Du könntest die Hälfte der Miete ja gleich bei der Mietzahlung einbehalten. Nur die Einbehaltung ist durch einen anderen Rechtsanspruch entstanden. Die abrechnungstechnische Seite ist dabei egal; da rechnest du nur Beträge gegen. Deswegen muss man keinen Kompromiss machen; euch steht das Geld ja zu.

Wann der Mietvertrag unterschrieben wurde, ist für den Mietbeginn nicht entscheidend. Entscheidend ist, was als Mietbeginn im Vertrag steht.

Wenn dort allerdings der 5. Mai als Mietbeginn steht und die Wohnung dennoch erst am 15. übergeben wird (aus Gründen, die nicht auf Seiten des Mieters liegen), braucht auch nur die halbe Miete für den Mai bezahlt zu werden.

Typischerweise ist so was aber im Vertrag geregelt...

Marple 
Beitragsersteller
 07.05.2008, 09:18

Mietbeginn lt. Vertrag 1.Mai(siehe Kommentar an Raimund1)

Die Wohnung wird am 15. übergeben, jedoch aus Gründen die am Mieter liegen, weil er da erst das Geld hat! Im Vertrag steht weiter nichts darüber, weil Wohngeld beantragt werden will und das ab 1.Mai

Raimund1  07.05.2008, 09:25
@Marple

Na holla, da wirds aber riskant, wenn Wohngeld beantragt wird ab 1. und Mieter nur für einen halben Monat gezahlt werden soll? Aber das sollte nicht dein Problem sein, oder?. Wenn ihr vereinbart habt, er zieht zum 15. ein und zahlt ab 15. dann würde ich das nochmal schriftlich festhalten bzw. in das èbergabeprotokoll mit reinnehmen. Dann kann dir nichts passieren.

anjanni  07.05.2008, 09:32
@Marple

Wenn Mietbeginn 1. Mai ist, und der Mieter von sich aus erst am 15. Mai die Schlüssel abholt - dann ist Mietbeginn 1. Mai. Ganz klarer Fall.

Die Miete wird normalerweise ab dem Tag der Schüsselübergabe bezahlt, also wäre es für Mai nur eine halbe Monatsmiete!

Marple 
Beitragsersteller
 07.05.2008, 09:15

"normalerweise" ja, aber gibt es ein Gesetz ?

Raimund1  07.05.2008, 09:22
@Marple

Einspruch: Es gilt der Tag des Mietbeginns nach dem Gesetz