Ist die Regelung bezüglich gemeinsamer Mietwohnung korrekt?

5 Antworten

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  • Ich gehe davon aus, daß die Freundin die Miete aus dem Mietvertrag an den Vermieter überweist

Wenn nur der Freund unterschrieben hat, ist er auch der Vertragspartner des Vermieters - daran ändert sich auch nichts, wenn jemand anders als der Mieter (der Freund) die Miete tatsächlich überweist (die Freundin) - die Freundin wohnt dann einfach bei ihm - sie steht aber in keinen Mietverhältnis und muß die Wohnung in einer angemessenen Zeit verlassen, wenn der Freund das möchte.

Wenn sie die Miete für den Freund zahlt, dann ist das sehr nett, aber sie steht in keinem Vertragsverhältnis zum Vermieter - hier müssen die beiden intern eine Regelung schaffen, wer welche Kosten übernimmt.

Ansonsten könnte später, nach Trennung, ein Ausgleichsanspruch vorliegen, wenn ein Partner mehr in das gemeinsame Leben investiert hat als der andere (z. B. die Mietzahlung hätte hier alleine die Freundin getätigt - dabei kommte es aber natürlich darauf an, wie auch die sonstige Haushaltsführung von den Betroffenen finanziert wird).

Es empfiehlt sich sowieso in einer solchen Situation, eine kurze schriftliche Vereinbarung zu treffen, wie sich jeder an der Haushaltsführung beteiligen soll.

Wenn sie die Miete an die Familie/Vermieter zahlt, begründet das IMHO einen Mietvertrag mit diesen und mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.

Zahlt sie hingegen an den Freund, ist sie dessen Mieterin.

Sie schenkt dem Partner mtl. Geld für dessen Mietzahlungsverpflichtung, ohne dass dadurch ein Anspruch gegenüber dem Vermieter seitens der Tochter entstünde.

Dann ist sie nicht Mieterin der Wohnung (auch nicht gemeinsam mit ihrem Freund). Da sie aber Miete zahlt und das wohl auch so vereinbart wurde, ist sie Untermieterin ihres Freundes.

Das hat gegenueber einem gemeinsamen Mietvertrag den Vorteil, dass sie selbst jederzeit unter Einhaltung der (knapp) dreimonatigen Kuendigungsfrist kuendigen kann (bei einem gemeinsamen Mietvertrag koennen das nur beide Mieter zusammen). Andererseits kann ihr der Freund auch jederzeit unter Einhaltung der vorerst (knapp) dreimonatigen Kuendigungsfrist kuendigen, wenn er einen ausreichenden Kuendigungsgrund hat (ohne ausreichenden Kuendigungsgrund betraegt fuer diesen die Kuendigungsfrist hingegen vorerst knapp 6 Monate).

bwhoch2  10.11.2021, 11:40

Sehr gut geantwortet. Bezüglich der Kündigungsfrist gibt es aber eine Einschränkung.

Aus der Frage geht nicht eindeutig hervor, ob die Tochter in die Wohnung eingezogen ist, nachdem sie schon vom Freund bewohnt und somit eingerichtet war oder ob sie gemeinsam die leere Wohnung bezogen haben und dann jeder zur Einrichtung was beigesteuert hat.

War die Wohnung zum Zeitpunkt des Einzugs der Tochter überwiegend schon vom Freund möbliert, ist die Kündigungsfrist jeweils Monatsmitte zum Monatsende, also je nach Kündigungszeitpunkt zwei bis ca. 6 Wochen.

Akelei1999 
Fragesteller
 10.11.2021, 20:05
@bwhoch2

Sie sind zeitgleich eingezogen und haben gemeinsam Mobiliar angeschafft.

Ja, sie ist wohl keine Mieterin. Heist ihr Frenud kann sie ohne Konsequenzen rausschmeißen (Ausser es ist explizit etwas anderes erwähnt).

Ist aber nachvollziebar, da ich in der gleichen Situation bin. Meine Freundin steht auch nicht im Mietvertrag. Falls die Beziehung in die Brüche geht, möchte man halt lieber sein eigenes Kind in der Wohnung behalten.

DerCaveman  10.11.2021, 11:32
Ja, sie ist wohl keine Mieterin.

Offensichtlich wurde vereinbart, dass sie Miete zahlt. Dann ist sie zwar nicht Mieterin der Wohnung (auch nicht Mitmieterin), sehr wohl aber Untermieterin ihres Freundes. Da kann sie der Freund nicht so einfach rausschmeissen. Die Kuendigungsfrist muss er schon einhalten (vorerst knapp 3 Monate mit ausreichendem Grund oder knapp 6 Monate ohne Grund).