Mietvertrag unterschrieben trotz Arbeitslosigkeit? Was jetzt?

3 Antworten

Warum bist du denn gekündigt worden, wie lange warst du beschäftigt, was hast du verdient und was kostet deine Wohnung warm ?

Einen Anspruch auf ALG - 1 wirst du noch nicht haben, es bleibt also nur ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter und das solltest du unbedingt diesen Monat noch beantragen, also erst einmal persönlich beim Jobcenter vorsprechen und dich an der Anmeldung Arbeit suchend melden, denn dies gilt dann als Antragstellung.

Wenn dann Anspruch bestehen sollte, dann würdest du rückwirkend ab dem 1. des Antragsmonats Leistungen nachgezahlt bekommen.

Hast du also soviel verdient das du dir die Wohnung und deinen Lebensunterhalt nach dem SGB - ll leisten konntest, dann sollte dein Antrag auf jeden Fall erst einmal bewilligt werden, deinen Vermieter solltest du gleich mal um etwas Geduld bitten, denn die Bearbeitung dauert in der Regel 4 - 6 Wochen.

Bist du denn auf Ausbildung suche und bist auch bei der Agentur für Arbeit als suchend gemeldet ?

Denn dann könnte das Jobcenter im nachhinein eine Unterhaltspflicht deiner Eltern prüfen und ggf.gezahlte Leistungen bei Leistungsfähigkeit zurückfordern.

Linda616  26.01.2019, 16:17

Meistens sind die Stellen vorerst befristet und werden dann verlängert, sofern die Arbeit zufriedenstellend war

isomatte  27.01.2019, 04:49
@Linda616

Das mag ja auch so gewesen sein, nur kann man das aus der Frage nicht ersehen und wenn man weiß das man in kürze seine Arbeit verliert, keinen Anspruch auf ALG - 1 hat, keine neue Arbeit in Aussicht ist, dann mietet man sich keine Wohnung an, wenn man nicht weiß wie man diese dann bezahlen soll oder erkundigt sich zumindest vorher was für Möglichkeiten bestehen könnten eine finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Linda616  27.01.2019, 08:59
@isomatte

Ich weiß das, mir musst du das nicht erzählen

isomatte  28.01.2019, 05:36
@Linda616

Ich wollte dich sicher nicht belehren, wollte es nur mal gesagt haben, man sollte sich halt nicht erst Gedanken machen wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Was soll ich jetzt machen? Würde die Arge die Miete trotzdem übernehmen?

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Ich vermute mal, Deine Eltern sind noch unterhaltspflichtig, sodass sie zunächst dafür zuständig sind.

Warum sollte die Allgemeinheit für Kosten aufkommen, welche Du von Deinen Eltern erhalten kannst / musst ?

Für Empfindsamkeiten sind JobCenter nicht zuständig.

Du meldest dich ersteinmal Arbeitslos und legst dem Amt dann den Mietvertrag vor. Im allgemeinen wird dann noch eine sogenannte Mietbescheinigung gefordert. Aus der geht im einzelnen hervor wie sich Miete / Nebenkosten zusammensetzen. Wenn dann die Wohnungsgröße für dich als Person angemessen ist, können die Kosten von der Arge dann auf Antrag übernommen werden. Da die Bearbeitung Erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt ist es sehr Wichtig das du das jetzt alles recht zügig machst.