Mietvertrag mit 2 Mietern die aufgeführt sind aber nur ein Mieter unterschrieben hat.

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Wenn ein Vertrag geschlossen wird, der eine Partei mit 2 Vertragspartnern ausweist, von denen nur eine Person den Vertrag genehmigt, so ist dieser Vertrag nicht wirksam. Haben beide Parteien, jede für sich, dennoch die Absicht den Vertrag einzugehen, so müsste ein neuer Vertrag geschrieben werden, der die 2. Person einer Partei nicht vorsieht. In diesem Fall ist dieser Vertrag stillschweigend mündlich geschlossen worden. Es gilt das BGB. Die Mietpartei hat Lebenspartner mit Kindern in seiner Mietsache geduldet. Der Vermieterpartei war dieser Umstand bekannt. Die Nebenkostenabrechnungen sind möglicherweise personenbezogen in der Position Müllgebühren getätigt worden. Falls die Lebenspartnerschaft eingetragen war. ist diese Konstellation rechtlich möglich. Anderenfalls kann der Mieter auf ein mündliches Untermietverhältnis bauen, das nun fristgerecht und schriftlich zu kündigen wäre. Auch hier gilt das BGB.

Es ist normalerweise nur der Mieter, der auch den Mietvertrag unterschreibt, auch wenn im Briefkopf noch andere Personen genannt sind. Aber sind die beiden miteinander verheiratet liegt die Sachlage etwas schwerer da könnte es sein das auch bei nur einer Unterschrift beide Vertragspartner sind, in diesem Falle müsste notfalls das Gericht entscheiden.

Im Falle einer Trennung der Beiden z.B. .

nein das war nur die lebenspartnerin und die trennung hat schon stattgefunden. woher hast du diese erkenntnis? bist du mit diesem problem profi? oder hast du selbst so was schon gehabt und du hast dich damals informiert?

@bzzzer

Eine ehemalige Arbeitskollegin von mir hatte mal mit ihrem damaligen Freund eine Wohnung gemietet. Jedenfalls war es da auch so (beide Namen im Vertrag erwähnt, aber nur sie hatte Unterschrieben). Die genauen Umstände warum nur ihre Unterschrift auf dem Vertrag war kenne ich nicht. Jedenfalls nach der Trennung ist sie ausgezogen und hat die Wohnung ihrem Ex überlassen. Was sie nicht wusste war das dieser einige Monate danach auch einfach auszog. Ohne Kündigung, der Vermieter hat erst einige Zeit später mitgekriegt das die Wohnung auf einmal leer stand. Das Ende vom Lied war, sie war Kraft Gesetz rechtmäßige Mieterin er nicht und sie musste letztenendes die letzten Monatsmieten allein bezahlen.

Ich habe sie nun schriftlich aufgefordert binnen 3 Wochen das Haus zu verlassen da sie eine versuchte Nötigung wegen angeblicher Körperverletzung angedroht hat. Binnen 3 Wochen dann tritt das Hausverbot in Kraft. Ist das Euer Meinung nach Richtig?

Was kann man denn dann machen wenn sie das hausverbot nicht einhält und es ja nicht so eindeutig ist mit dem mietvertrag da sie ja behauptet den mietvertag unterschrieben zu haben ihre tochter kanns bezeugen.

Mieter 2 hat keinerlei Rechte.

Mieter 2 wohnt dort ohne Vertrag = ohne Rechte und Pflichten.

Mieter 2 kann also sofort raugeschmissen werden, von Mieter 1 oder vom Vermieter.

auch wenn mieter 2 noch 2 erwachsene kinder hier wohnen hat und ist der Vertrag dann nicht mündlich mit mieter 1 als untermieter zustande gekommen ist das definitiv so - dann werde ich die alte morgen rausschmeissen lol ich sage nochmal mieter 2 steht im mietvertrag mit drin nur die unterschrift fehlt...

Der Rausschmiss funktioniert nicht. Es liegt kein Hausfriedensbruch vor.

@Gerhart

Was kann man denn dann tun sie macht psychoterror und anzeigen wegen unterschlagung des mietvertrags usw. Es muss doch eine möglichkeit geben diese gwandlaus los zu werden. Der vermieter steht auf meiner seite. Was kann ich tun?