Treppe im Haus zu steil zum vermieten?
über unserer Wohnung ist noch ein Geschoss mit Zimmern, welches aber nicht vermietet wird und deswegen seit Jahren leer steht. Hab mal so nebenbei mitbekommen, dass die Treppe zu steil ist. Stimmt es, dass man deshalb eine Wohnung nicht vermieten darf?
5 Antworten
Nein, das stimmt nicht. Man kann die Zimmer trotzdem vermieten. Man könnte einen Zusatz in den Mietvertrag schreiben.
Zu steil für wen oder was?
Wenn man danach ginge, könnte man die Hälfte der Wohnungen in den Altbauten aus der Gründerzeit nicht vermieten.
Das Gebäude hat ja nach den damals geltenden Regeln eine Baugenehmigung erhalten - einschließlich der Treppe.
Hallo, es gibt doch auch sollche Raumspartreppen die solche "Mängel" ausgleichen können. Von einem Verbot in Privathäusern habe ich auch noch nichts gehört. Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst solltes du einen Bautechniker fragen, der müßte sich in der Bauordnung auskennen.
Treppen innerhalb einer Wohnung unterliegen keiner Norm.
Hallo,
vermutlich fehlt der zweite Fluchtweg.