Kann man ein Grundstück, welches noch belastet ist, teilen?

5 Antworten

Die Teilung geht vollkommen problemlos vonstatten. Aus der Grundschul auf dem Urspungsgrundstück wird in diesem Fall eine sogenannte Gesamtgrundschul, die auf allen neu gebildeten Flurstücken gleichermaßen automatisch weiter lastet. 

Wollen Sie nun ein neu gebildetes Flurstück mit einem Grundpfandrecht für Ihre Finanzierung zu gunsten Ihrer Bank an 1. Rangstelle belasten, müßte die z.Z. erstranige Bank entweder das betreffende Flurstück aus der Pfandhaft entlassen oder einen Rangrücktritt in Erwägung ziehen.

Die Entscheidung darüber liegt bei der bereits eingetragenen Bank.

Stellt das Ursprungsflurstück mit dem Haus der Eltern darauf alleine eine ausreichende Sicherheit dar, dürfte die Pfandhaftentlassung kein großes Problem darstellen.

Halo,

ich würde zunächst das Gespräch mit der Bank suchen. Wenn die einverstanden ist, dann kann man die Teilung des Grundstücks veranlassen usw.....

Vererben kann man erst, wenn einer gestorben ist. Hierbei wäre es eine Schenkung.

Bei einer Teilung wird die Bewilligung der Bank nicht benötigt, da sie dadurch keine Nachteile erleidet (das Grundpfandrecht lastet nach wie vor auf dem gesamten ursprünglichen Belastungsgegenstand). Ob sie eine Mithaftentlassung ausspricht, weiss ich nicht. Das entscheidet die Bank wohl je nach Einzelfall.

playeruc 
Fragesteller
 08.12.2015, 22:51

Wir wollen das nur ein Teil des Grundstücks belastet wird nicht die vererbten Grundstücke . Ist dies nicht möglich?

Ronox  08.12.2015, 22:57
@playeruc

Das ist nur möglich, wenn die Bank die betroffenen Grundstücke nach der Teilung aus der Mithaft entlässt oder vor der Teilung eine entsprechende Erklärung abgibt.

playeruc 
Fragesteller
 09.12.2015, 09:27

Ist es üblich das die Bank sowas zustimmt ? Vielen Dank für ihre Antworten

Ronox  09.12.2015, 09:39

Wie gesagt, das wird wohl auf den Wert der jeweiligen Grundstücke und den bereits getilgten Darlehensbetrag ankommen. Da ich aber bei keiner Bank arbeite, kann ich nicht mehr dazu sagen.

Müsste gehen, die Pfandentlassung lassen sich die Banken aber gerne gut bezahlen.

Bei der Gelegenheit sollte man gleich einmal prüfen, wie hoch die Restschuld noch ist und welcher Wert bei der Grundschuld eingetragen ist. Üblicherweise denkt keiner daran, die Grundschuld an die Restschuld anzupassen. Das ist aber äußerst wichtig. Stell Dir vor die anfängliche Grundschuld war mit 300.000,- € eingetragen von denen heute aber bereits 200.000,- getilgt sind. Dann hätte die Bank nur noch ein Anrecht auf 100.000,- aus der Grundschuld.

Ich würde mit diesem Fall zu einem Notar gehen und mich beraten lassen, der Notar wird ohnehin benötigt für das Vorhaben und in diesem Zusammenhang kann man schon so eine Frage stellen, damit man versteht, wie das zusammenhängt.

Die Bank wird da vermutlich keine Schwierigkeiten machen, da diese Euch ja als zukünftige Kreditnehmer wahrnimmt.

Also erst beim Notar schlau machen und dann mit der Bank sprechen, nicht umgekehrt.