Baurecht, Grenzen - Ist so etwas zulässig?

4 Antworten

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Hallo,meine Garage ist an einem Hang auf die Grenze gebaut.

Das ist dem Grundsatz nach zulässig.

Nun will eine Baufirma das Grundstück dahinter einebenen

Dito, allerdings wird es hier mit der Frage, wer die statischen Voraussetzungen erfüllen muss, damit der Nachbar ebenfalls an die Grenze bauen kann, ggfs. interessant.

und hat die Hälfte meiner Garagenrückwand mit Erde angefüllt!

Das ist unzulässig. Anzeige wegen Baugefährdung und sofortigen Baustopp verhängen lassen (Bauaufsicht). Die Garagenwand ist zum Einen statisch mit Sicherheit nicht geeignet, dieser Querlast standzuhalten, zum Anderen müsste die Abtragung der Last zwingend auf der nachbarlichen Seite erfolgen. Außerdem müsste hier zwingend neben einer statischen Berechnung auch eine entsprechende Gründung erfolgen, will der Nachbar auf die Grenze bauen. Und natürlich müsste Deine Wand entsprechend isoliert und mit Feuchtsperre etc. verkleidet werden - in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sie gegegnet wäre, den Druck auszuhalten.

Das Problem ist,so hoch wie die Anfüllung ist war auch vor dem Bau der Garage der natürliche Geländeverlauf (ist auch isoliert).Ist so etwas zulässig?

Es ist zumindest nicht verboten. War denn Dein Garagenbau seinerzeit in dieser Form zulässig? Die Genehmigungsfreiheit besagt nämlich nicht, dass kein  Baurecht zu beachten wäre - sondern nur, dass der Bauherr selbst die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften gewährleisten muss.

So geht's auf keinen Fall.

Die Anfüllung auf ehemaliges, gewachsenes Geländeniveau ist voraussichtlich rechtens, da du ja offenbar das Niveau auf dem Nachbargrundstück verändert hattest. Ich hoffe nur, deine Garagenwand wurde statisch bereits auf den Erddruck ausgelegt.

Eine Mauer einfach auf die Auffüllung zu stellen, ist nicht zulässig. Denn die Mauer würde einen Teil ihrer statischen Lasten ebenfalls auf deine Garage abtragen und deine Grenzwand könnte einstürzen. Es dürfen vom Nachbarn keine Querkräfte in deine Garage abgeleitet werden.

Abgesehen von der fragwürdigen bau-und nachbarrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Monster-Wand, hat deren Gründung maximal auf Höhe deiner Garagenfundamente zu erfolgen.

Ramabone 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 11:56

....angefüllt

Ramabone 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 11:55

Danke für die Antwort! Genau die sache mit der Statik bereitet mir Kopfschmerzen, denn die Wand besteht nur aus 16cm? ytongsteinen.Und diese über die Hälfe angefühlt ohje!

Rückfrage zum Verständnis:

1. Kannst du einen Plan hochladen, in dem das ganze grafisch etwas deutlicher wird?

2. Verstehe ich richtig, dass du für den Garagenbau dein Gelände abgegraben hast und auch das des Nachbarn hinter der Garage früher höher gelegen war?

Grundsätzlich sind Aufschüttungen auch "bauliche Anlagen", also gelten hierfür auch die gleichen Regeln der Landesbauordnung (LBO).

Im Saarland ist es z.B. so, dass in Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze geneigte Aufschüttungen zulässig sind, wenn diese das Neigungsverhältnis 1 zu 1,5 zur Geländeoberfläche nicht überschreiten.

Generell würde ich aber einfach zur Bauaufsicht und/oder Gemeinde gehen und fragen, ob da an dieser Stelle zulässig ist.

Das hängt von den Bauvorschriften in deiner Kommune ab. Erkundige dich bei der zuständigen Baubehörde in deiner Kommune.