Fragebogen vom Finanzamt: Steuerermittlung, wer kennt sich aus?

2 Antworten

Hier zielt das zuständige FA m.E. entweder auf die Frage der Mittelherkunft für den Erwerb, oder die Frage nach der Art des Erwerbes insgesamt ab. Ich würde hier ruhig die gesamten Kosten auflisten, denn sofern das Objekt nicht ausschließlich zur Eigennutzung dienen wird, sind die AHK später ohnehin nachzuweisen (AfA).

Wie FordPrefect schon schreibt: Es geht um die Hekrunft der Mittel. Aber nicht nur; es geht auch darum, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

Danach richtet sich nämlich innerhalb des Finanzamts auch die Zuständigkeit des Veranlagungsbezirks. Da möchte man natürlich möglichst zeitnah wissen, ob aus dem "reinen Arbeitnehmerfall" ein Fall mit Vermietungseinkünften wird, der - je nach Strukturierung des Amtes - mit einer neuern Steuernummer versehen und an einen anderen Bearbeiter abgegeben werden muss.

In München werden diese V+V-Fälle sogar an eine andere Bearbeitungsstelle abgegeben, die nicht in München, sondern irgendwo zwischen Oberbayern und der tschechischen Grenze angesiedelt ist....