Haus Bauen in Muttes Garten

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Um hier mal ein bisschen Konzept reinzubringen:

Punkt 1:

Liegt das Grundstück mit dem jetzigen Haus innerhalb eines Bebauungsplangebietes (BBP)? Das erfährst Du beim Bauamt Deiner Gemeinde. Wenn ja, gelten die dort getroffenen Regelungen, z. B. bauliche Nutzunge des Grundstücks (GRZ, GFZ, erklären sie Dir dort), Baugrenzen, also wo auf dem Grundstück Gebäude stehen dürfen etc.

Punkt 2:

Fall kein BBP-Gebiet, gilt der "Einordnungsparagraf", d. h. sinngemäß Neubauten sind zulässig innerhalb bereits bebauter Gebiete, wenn sich der Neubau in "Art und Maß" in die Umgebung einfügt - Du kannst z. B. kein Hochhaus in eine Einfamilienhaussiedlung stellen.

Hier ist vor allem entscheidend, ob wirklich das ganze Grundstück als Bauland nutzbar ist oder ob z. B. die hintere Grundstückshälfte als Grünland/Gartenland ausgewiesen ist oder sogar schon im Außenbereich liegt. Auch das erfährst Du bei Deiner Gemeinde.

Wenn soweit eine Bebauung prinzipiell möglich ist, gilt die Bauordnung Deines Bundeslandes (inzwischen sind die untereinander ziemlich angeglichen), dort sind z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze etc. vorgeschrieben.

Dann brauchst Du einen (freien) Architekten, der Dir den Entwurf erstellt und vor allem den Bauantrag einreicht, das darf nämlich nicht jeder, sondern braucht eine Bauvorlageberechtigung. Alternativ kannst Du einen System-Hausanbieter oder Fertighaushersteller wählen, der dann die Baugenehmigung für Dich mit erledigt, allerdings wird dieser natürlich vorrangig seine eigenen Interessen (=Gewinnmaximierung) verfolgen und und nicht in erster Linie Deine Interessen als Bauherr. Dies erreichst Du nur mit einem Freien (sprich: von Baufirmen organisatorisch und finanziell unabhängigen) Architekten, den Du direkt beauftragst.

Super Antwort.Ausnahme:letzter Punkt.Es muß kein Architekt sein,ein Bau-ing.geht auch.Und auch einem Architekten muß man sehr genau auf die Finger schauen.Denn erstens will auch der Gewinn erzielen(und nicht nur fünf Cent),und zweitens arbeiten auch sie oft mit einem bestimmten Firmenkreis,so daß Ausschreibungen allenfalls pro Forma erfolgen.Such Dir jemanden,dem Du vertraust und der Ahnung hat.Der sollte dann bei einer solchen Aktion ein bzw.beide Augen auf die Sache werfen.

Es kommt darauf an, ob das Grundstück Bauland ist. Man darf nicht überall auf einem Grundstück bauen, sondern nur dort, wo Bauland ausgewiesen ist. Das kann Dir Deine Stadt sagen.

Nur wqenn der Garten auch als Bauland ausgewiesen ist, schau in den Flächennutzungsplan Deiner Stadt.

Du willst selbst ein Haus bauen? Wie groß soll es denn sein?

Hundehütte müßte gehen. So ziemlich alles andere musst Du mit dem zuständigen Bauamt abklären und einen Antrag stellen. Wenn Du die passenden Unterlagen dabei hast (vom Architekten oder Planer des Hauses), bekommst Du womöglich eine vorläufige Baugenehmigung.

Also nichts mit "ich kaufe 400 Ziegelsteine und mauere mir mein Schloss"...

Ich habe nicht gesagt dass ich selbst bauen will sondern ob es möglich ist noch ein haus auf dem Grundstück zu bauen! Bevor man auf Cool tut erst mal richtig lesen lernen!

das kann dir nur der bebauungsplan deiner Gemeinde sagen ob ihr noch auf das Grundstück bauen könnt oder nicht.