Hütte steht 14 cm auf Nachbargrundstück muss sie abgerissen werden.?

5 Antworten

Nein, dazu ist es jetzt zu spät. Der ET hätte sofort rügen müssen.

Zitat:

Der Nachbar kann nach § 915 BGB darüber hinaus jederzeit fordern, dass ihm der überbaute Teil seines Grundstücks vom Eigentümer des Überbaus abgekauft wird. Maßgeblich ist hier der Wert des Grundstückes zum Zeitpunkt des Überbaus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Zustimmung des vorherigen Grundstückseigentümers bindet den neuen Grundstückseigentümer nicht, die Duldung der Überbauung des Grundstücks ist eine "Grunddienstbarkeit", die ins Grundbuch hätte eingetragen werden müssen. Hier gilt aber eine Duldungspflicht des aktuellen Grundstückseigentümers gemäß § 912 Absatz 1 BGB und das, OBWOHL dein Opa den Verlauf der Grenze damals kannte und den Überbau bewusst ausgeführt hat. Denn damals hatte dein Opa ja die Einwilligung des damaligen Grundstückseigentümers (vgl. dazu BGH Urt. v. 28.01.2011 – V ZR 147/10, Rn. 46). Etwas schwieriger wird es, wenn sich die damalige Vereinbarung nicht mehr beweisen lässt.

Kurz und knapp: Ja.

Die Hütte steht auf fremdem Grund und muss entfernt werden.

Alternativ kann dein Opa die 14 cm kaufen.

Schau einmal in den § 912 BGB.

Diese Antwort ist falsch.

Nein müsste nicht gehen, aber Geldrente kann er fordern oder Abkauf des Grundstückteiles. Siehe 912ff BGB

Nein, er kann sein Haus stehen lassen. Abriss ist nicht. Allerdings kann der Nachbar eine Überbaurente verlangen. Die ist i.d.R. aber sehr gering.