ab wann darf ein junge bei einem mädchen schlafen oder umgekehrt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also die ersten Antworten (von Jahoo, schwabinggirl und maddimo) die du hier bekommen hast sind vollkommen falsch.

Ab dem 14 Lebensjahr besteht die sexuelle Selbstbestimmung. Du bist kein Kind mehr im Sinne sexualstrafrechtlicher Schutzvorschriften (besonderer Schutz vor sexuellem Missbrauch §§ 176 Abs. 1, § 176a, § 184b StGB).

Das bedeutet Jungen und Mädchen können miteinander sexuellen Kontakt haben und schlafen.

Und daher zeigen die gannten 3 Antworten das die Ratgeber keine Ahnung von dem Thema haben.

Und dann geht es weiter mit sehr vielen Bestimmungen und §§ die etwas zu Altersunterschieden und anderen Dingen sagen.

Ganz grob kann man sagen ab dem 14. Lebensjahr ist es kein Problem. Und ganz entscheidend ist, wenn beide einvernehmlich sexuellen Kontakt haben, dann kann kaum etwas strafbares passieren.

Mit dem 16. Lebensjahr setzt dann Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB) ein.

Das bedeutet, das eine 16 jährige Person, die einen Partner hat der volljährig ist, vom Familiengericht die Erlaubnis zur Hochzeit erhalten kann.

Erhält sie diese Erlaubnis, dann haben zukünftig weder die Eltern / Erziehungsberechtigten, noch das Jugendamt irgend welche Einwirkungsmöglichkeiten.

Das geht hervor aus:

§ 1303 BGB

Ehemündigkeit

(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge

Ich denke du siehst daran auch, wenn du dir einmal ähnliche Fragen dieser Art ansiehst, das viele Ratgeber sich mit der Materie nicht so gut auskennen..

Jaiina  25.08.2011, 19:09

die Frage war nicht, ob Jugendliche miteinander schlafen dürfen, sondern beieinander. Und diese Frage wird durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geregelt.

MichaelSelm  25.08.2011, 19:16
@Jaiina

Dann sage ich dir auch das ist möglich. Jungen und Mädchen müssen nicht zwingend voneinander getrennt gehalten werden, wenn sie das 14. Lebenjahr vollendet haben.

Selbst in Jugendgruppen ist es möglich das sie z.B. im selben Zelt untergebracht werden.

Daher erübrigt sich dein Kommentar. Den beieinander schlafen dürfen sie also.

Nach mehr als 45 Jahren Arbeit mit Kindern und jungen Menschen und einer Tätigkeit am Jugendgericht, kannst du ruhig davon ausgehen das ich aus der Praxis Erfahrungen habe.

Jaiina  25.08.2011, 20:16
@MichaelSelm

das würde bedeuten, ein 14jähriger kann, wann es ihm passt, von Zuhause weg und die Eltern haben nichts zu melden. Es geht doch in der Frage überhaupt nicht um das Männlein-Weiblein Problem. Ich schätze, der Fragesteller darf von seinen Eltern aus nicht bei seiner Freundin schlafen (oder diese nicht bei ihm). Nun will er wissen, ob die Eltern das verbieten dürfen. Und in der Regel dürfen sie das. Klar gibt es Ausnahmeregelungen und in bestimmten Fällen kann das Gericht anders entscheiden oder Teile der elterlichen Sorge auf einen Ergänzungspfleger übertragen oder was auch immer.. aber grundsätzlich gilt doch: Wenn Eltern ihrem Kind nicht erlauben, woanders zu übernachten, dann darf es das auch nicht. Sonst wäre das Aufenthaltsbestimmungsrecht ziemlich sinnlos... Und falls du den entsprechenden Paragraphen brauchst: § 1632 (2) BGB: Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.

Und damit genug der Spitzfindigkeiten.. du hast in allem Recht, was du sagst, und vor allem wenns um Sexualität bei Minderjährigen geht, wissen die meisten leider wirklich nicht Bescheid. Aber darum ging es in der Frage eben einfach nicht...

Dabbel  25.08.2011, 19:32

Wenigstens einer, der fundiert antwortet.

Grundsätzlich bestimmt der Wohnungs-, oder Hauseigentümer was in seinen "4 Wänden" geschieht und was nicht. Wenn die Eigentümer zusätzlich noch deine Eltern sind, hast du doppelt schlechte Karten, denn dann bist du auch noch "das Eigentum" deiner Eltern bis zum 18. Geburtstag. - Deine Eltern dürfen, auch beim Sex bestimmen, was für dich gut ist und was nicht.

"Mitentscheiden" in Lebensfragen darf man erst, wenn man auch für sich selbst sorgen kann und die Folgen eigener Fehlentscheidungen tragen kann. - Das Leben besteht nun mal aus Rechten und Pflichten!

MichaelSelm  25.08.2011, 18:54

Das ist absoluter Blödsinn. Mehr nicht.

derprediger  25.08.2011, 19:02
@MichaelSelm

Danke für das Kompliment du theoretischer Schlauberger!

MichaelSelm  25.08.2011, 19:04
@derprediger

Ich bin leider praktischer Schlauberger und am Jugendgericht tätig. Daher also nicht Schlauberger, sondern Fachmann mit Gerichtswissen.

derprediger  25.08.2011, 19:31
@MichaelSelm

Also darf jetzt meine 14-jährige Tochter mit den Gesetzestexten in der Hand zuhause Sexorgien feiern und ich muß zusehen? - Ich glaub's nicht. Da wundert es mich nicht mehr, dass unsere Gesetzesvertreter für die wichtigen Fälle keine Zeit mehr haben.

Was wird übrigens der muslimische Vater zu den Paragraphen und Gesetzestexten sagen, wenn seine Tochter "Aisha" Ansprüche auf Sex stellt? - Ich erwarte hierzu keine Antwort.

Dabbel  25.08.2011, 19:30

Selten solchen Quatsch gelesen.

die Eltern haben bis zu deinem 18. Geburtstag das Aufenthaltsbestimmungsrecht, können also entscheiden, ob du das darfst oder nicht. Klar sollte das immer entsprechend mit dem Jugendlichen besprochen werden.. aber wenn die Eltern der Meinung sind, dass du dafür noch nicht alt genug bist, dann ist es eben so. Warte, bis du 18 bist, dann können sie nur noch verbieten, dass jemand bei dir übernachtet, da es schließlich ihr Haus ist.

Es ist zwar nervig und schade, aber auch nicht allzu schlimm, wenn du das noch nicht darfst. Wahrscheinlich wollen deine Eltern dich einfach nur schützen. Wenn die Partnerschaft einigermaßen lange schon dauert, werden sie sicher auch mit der Zeit lockerer.

MichaelSelm  25.08.2011, 18:57

Du kennst dich aber schlecht mit deinen Rechten aus. Bereits mit dem 12. Lebensjahr gibt es Gestze die eine alleinige ENtscheidung des Kindes als geltend angeben. Gegen den Willen des Kindes können die ELtern da nichts mehr machen.

Jaiina  25.08.2011, 19:11
@MichaelSelm

du solltest die Frage genauer lesen. Es geht hier darum, ob Minderjährige bei ihrem Partner übernachten dürfen und nicht, ob sie Sex miteinander haben dürfen. Wenn du am Gericht arbeitest solltest du wissen, dass Eltern ihrem Kind sehr wohl verbieten dürfen, bei dessen Partner zu schlafen - und erst recht dürfen sie untersagen, dass jemand im eigenen Haus übernachtet.

MichaelSelm  25.08.2011, 19:27
@Jaiina

Anscheinend geht es dir lediglich hier um Wortklauberei. Und darum Recht zu haben. Ich habe mehrere Dinge benannt die eine Rolle spielen.

Angefangen von gemeinsamer Unterbringung von Jungen und Mädchen und anderen Dingen.

Weitergehend habe ich darauf verwiesen das 16 jährigen die Befreiung vom Eheverbot möglich ist.

Daher sind deine Antworten belanglos. Es ist doch ganz einfach mich zu widerlegen. Gebe bitte den § an der beinhaltet das die Eltern bis zum 18. Lebensjahr entscheiden.

Ich habe angegeben unter welchen Umständen das nicht möglich ist. Und ebenso habe ich darauf verwiesen das Kinder ab dem 12. Lebenjahr ENtscheidungen allein treffen können gegen die Eltern keinerlei Möglichkeit der Einwirkung haben.

Also mach dich erst einmal schlau, bevor du den nächsten Kommentar ohne Beleg ab geben wirst.

solange du unter 18 bist entscheiden deine eltern wo du dich aufhalten darfst

MichaelSelm  25.08.2011, 18:59

Aufenthalt hat aber nichts mit sexuellem Kantakt zu tun. Daher tangiert das Auenthaltsbestimmungsrecht diese Frage in keiner Weise.

maddimo  25.08.2011, 19:20
@MichaelSelm

wo steht denn bitte was von sex in der frage?

MichaelSelm  25.08.2011, 19:35
@maddimo

Ich habe nicht ausschlieslich auf Sex verwiesen. Sondern darauf das es ohne weiteres Rechte gibt die ein alleiniges Entscheidungsrecht des Kindes festlegen und gegen die Eltern keinerlei EInwirkungsmöglichkeit haben.

Um eine andere Überlegung zu nehmen:

Du schreibst: "solange du unter 18 bist entscheiden deine eltern wo du dich aufhalten darfst".

Das stimmt so nicht. Mit Betreten der Schule, oder der Ausbildungsstelle, oder der Arbeitsstätte, haben die Eltern keinerlei Bestimmungsrecht, sondern die jeweiligen Verantwortlichen haben das Bestimmungsrecht dazu automatisch.

Deine Feststellung ist also pauschal. Und du musst dann noch einmal darlegen das du das so nicht meintest, sondern das du den ausserschulischen, oder ausserbetrieblichen Bereich meintest.

Daher ist deine Formulierung ungenügend.

maddimo  25.08.2011, 19:37
@MichaelSelm

ok...viel spaß noch beim erbsen zählen

Es gibt keine Altersgrenze zum reinen übernachten ;) theoretisch kannst du mit 11 schon bei Freund/in schlafen

Für Sex gibt s halt Altersgrenze