Verkehrskontrolle Urintest verweigern -> Bluttest?
Wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme und den Urintest verweigere, brauch die Polizei ja einen richterlichen Beschluss um eine Blutabnahme machen zu dürfen. Den holt sie sich in der Regel dann ja recht schnell per Telefon. Aber darf das einfach so ohne Beweise oder Verdachtsmoment überhaupt geschehen?
5 Antworten
Hallo DoYouEvenLift,
selbstverständlich bedeutet die Ablehnung eines Schnelltestes vor Ort nicht automatisch, dass Dir Blut abgenommen werden darf.
Die Blutentnahme ist in folgenden Gesetz geregelt.
§ 81a (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe)
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(3) Dem Beschuldigten entnommene Blutproben oder sonstige Körperzellen dürfen nur für Zwecke des der Entnahme zugrundeliegenden oder eines anderen anhängigen Strafverfahrens verwendet werden; sie sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie hierfür nicht mehr erforderlich sind.
Die entscheidenden Textstellen habe ich Dir fett da gestellt.
Wie Du den Text entnehmen kannst, darf eine Blutprobe nur angeordnet werden, wenn Du ALS BESCHULDIGTER in einen Strafverfahren geführt wirst
Das bedeutet, es langt also nicht der blos Verdacht, aufgrund der Uhrzeit / Örtlichkeit / das der Fahrer in typische Profil der Drogennutzer fällt.
Um in den Status des Beschuldigten zu geraten, müssen also schon eindeutige Anzeichen auf Drogen.- oder Alkoholkonsum am Steuer vorliegen. Das kann natürlich genauso ein auffälliges Fahrverhalten, wie auch bestimmte körperliche Symptome wie Sprachschwierigkeiten, veränderte Pupillenreaktionen oder ein unsicherer Gang sein.
Liegen diese Anzeichen nicht vor, darf auch keine Blutprobe angeordnet werden.
Schöne Grüße
TheGrow
Hallo,
Polizisten dürfen bei Verdacht eine solche Untersuchung immer anordnen. Wenn es verweigert wird, kommt im schlimmsten Fall der Amtsarzt, der es zwangsweise durchführen wird.
LG
Aber darf das einfach so ohne Beweise oder Verdachtsmoment überhaupt geschehen?
Nein. Das wäre sonst Willkür. Wenn die Polizei jedoch darauf besteht, gilt es einen Richter von diesem Verdacht zu überzeugen. Gibt er dafür sein "OK", dann ist dies korrekt. Die Weigerung zum Schnelltest kann jedoch auch ein Verdacht sein. ;)
Wenn der verdacht nicht besteht, wird sich kein Polizist die mühe machen diesen prozess in die Wege zu leiten. Alles unnötige rmehraufwand. Wenn ein polizist also eine Urinprobe bzw eine Blutentname fordert, dann ist de rverdacht schon ziemlich nahe. Alkohol "riecht" man (dies wäre der verdacht) , ebenso auffälliges verhalten am steuer und den Drogen test wird er per Schweis machen. Und einen beweis braucht er nicht. Mit diesem test will er ja ein Beweis schaffen
einen bluttest kann die polizei OHNE richterlichen beschluss in einem verdachtsmoment durch einen arzt machen lassen.