Mitfahren im Kofferraum? Strafe

2 Antworten

Hallo selina0219,

einen Durchsuchungsbeschluss bekommt die Polizei bei vorliegen eines Straftatbestandes innerhalb weniger Minuten, bzw. bei Gefahr im Verzug, kann die Polizei die Durchsuchung auch selber anordnen.

Aber die Beförderung von Personen im Kofferraum stellt ja erst einmal keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 30,00 Euro geahndet wird, weil die Person nicht angeschnallt war. Auch ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Überladung des Kraftfahrzeuges möglich.

Problematischer wird das ganze, wenn sich die Person im Kofferraum verletzt. Dann könnte unter Umständen ein richtiges Strafverfahren auf den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB zu kommen. Dann droht auch Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe .

Aber völlig unabhängig wie hoch oder gering man für so eine Aktion bestraft werden kann, so geht man mit einer Person im Kofferraum ein hohes Unfallrisiko ein, da die Fahreigenschaften des Fahrzeuges durch so viele Personen im Auto sich drastisch verschlechtern. Es gab und gibt immer wieder schwere Unfälle mit verletzten oder gar Toten, weil viele gar nicht richtig einschätzen können, wie schwer ein Fahrzeug mit 6 Personen zu beherrschen ist.

Schöne Grüße
TheGrow

Still  17.06.2014, 10:10

Die Polizei braucht keinen Beschluß, da es sich bei einem Auto nicht um ein Haus oder Wohnhng handelt. Nach dem POLG gilt der Wagen als mitgeführter Gegenstand und wenn sich sogar Indizien für den Transport einer Person im Kofferraum finden, ist der innerhalb von Sekunden geöffnet, indem der Fahrzeugführer die Schlüssel abgenommen bekommt!

TheGrow  17.06.2014, 10:30
@Still

Das POLG gilt nur im Rahmen der Gefahrenabwehr. Liegen Anhaltspunkte für eine Person im Kofferraum vor, hast Du selbstverständlich uneingeschränkt recht, denn dann ist die Durchsuchung im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem POLG des jeweiligen Bundeslandes zulässig.

Für eine Durchsuchung nach der StPO hingegen gilt das was ich geschrieben habe.

Und da ist auch ein Durchsuchungsbeschluss notwendig. Es spielt im Rahmen der Strafprozessualen Durchsuchung keine Rolle, ob Du ein Haus oder eine Wohnung oder eine Person oder ein Auto durchsuchen willst.

Geregelt ist das im folgenden Paragraphen:


§ 105 StPO (Anordnung der Durchsuchung; Ausführung)

(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.


Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 36 Absatz 5 der StVO ist die Polizei aber ohne Hinweise, dass eine Gefährdung oder Straftat vorliegt nicht berechtigt den Kofferraum zu öffnen.

Das ist einfach nur dumm und wenn es schief geht, habt ihr ein Leben auf dem Gewissen!

TheGrow  17.06.2014, 11:06

Viele machen sich da gar kein Kopf drum, was alles passieren kann. Denen dreht es sich blos da drum, was passiert, wenn sie die Polizei erwischt, dabei ist das ihr kleinstes Problem.

Die denken gar nicht so weit, dass ein Auto was schon im Fahrgastraum mit 5 Leuten besetzt ist erheblich verschlechterte Fahreigenschaften hat und das die 6 Person im Kofferraum da nicht gerade positiv wirkt bedenkt dabei keiner.

Und ein Kofferraum bietet zudem nicht gerade den idealen Schutz bei einem Unfall um nicht zu sagen, für die Person im Kofferraum hat ein Unfall meist katastrophale Folgen.

Stimme Dir mit Deinem Satz so voll und ganz zu. Die rechtliche Seite spielt hier eher eine untergeordnete Rolle