A Führerschein mit 20?

3 Antworten

Das geht, aber du musst eine praktische Prüfung ablegen. 

Der Führerscheintest der Klasse A

Das Mindestalter für den Direkteinstieg zum Motorradführerschein A ist 24 Jahre. Vor der Neuregelung im Jahr 2013 betrug das Mindestalter noch 25 Jahre. Wer jedoch einen A2-Führerschein mit 18 Jahren absolviert hat, darf nach mindestens 2 Jahren, also mit 20 Jahren, bereits ein Motorrad mit dem Führerschein A führen. Dies ist aber noch an gesetzliche Bestimmungen gebunden, die im nächsten Abschnitt behandelt werden.

Trikes, also dreirädrige Krafträder ab einer Leistung von 15 kW, dürfen nur mit einem Mindestalter von 21 Jahrengefahren werden. Wer den Motorradführerschein der Klasse A mit 24 Jahren macht, ist also berechtigt, Trikes mit einer stärkeren Leistung zu bedienen. 20-Jährige mit einem Führerschein der Klasse A müssen dann noch ein Jahr abwarten.

Erweiterung vom Führerschein A1 auf A

Auf dem Führerschein ist auch die Klasse A vermerkt

Der Führerschein A1 kann mit 16 Jahren erlangt werden. Jedoch dürfen diese Personen nur Leichtkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm fahren. Laut § 15 Absatz 3 der FeV dürfen Besitzer eines A1-Führerscheins nach mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Fahrprüfung ablegen, um so zur nächsthöheren Klasse zu gelangen. Meist können auch die Fahrstunden gespart werden. Die Anzahl dieser liegen im Ermessen des Fahrlehrers, welche die individuellen Fähigkeiten einschätzt. Kommt er zu dem Entschluss, dass eine Übungsstunde zur Auffrischung der Regeln ausreicht, wird der A2-Führerschein sehr günstig. Den Führerschein auf A1 zu A erweitern ist genauso simpel und wird durch einen nächsten Schritt ergänzt.

Erweiterung vom Führerschein A2 auf A

Sind Sie im Besitz der Fahrerlaubnis A2, müssen Sie lediglichmindestens zwei Jahre nach dem Tag der A2-Praxisprüfung abwarten. Nach diesem Zeitraum bedarf es lediglich einer praktischen Fahrprüfung in der Fahrschule, um den offenen Motorradführerschein A fahren zu können. Auch hier liegt die Übungsstundenanzahl im Ermessen des Fahrlehrers.

LG

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Fragesteller
 01.07.2016, 13:39

Danke :)

Wer von Klasse A1 auf A2 bzw.von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische Prüfung.20 Jahre für Klasse A bei Vorbesitz von A2 . 

Man bekommt dann mit 20 den Schein das am ohne Begrenzung Bikes nutzen kann aber ob man die zu fahren kann ist eine ganz andere Sache das dauert über Jahre und Jahrzehnte an Fahrerfahrung 

kein Frischling kann sich auf 100 PS und mehr setzen der nur 40-50 PS vorher gefahren hat das geht immer schlecht aus für Bike und Fahrer den das können so viel PS zu beherrschen fehlt das kommt nur über die Zeit und nichts anders  .

19Michael69  01.07.2016, 14:54

Hör doch bitte endlich auf mit deinen andauernden Belehrungen.

So wie du das immer darstellst, dürfte nie irgendjemand irgendwann PS-starke Motorräder fahren.

Ich weiß wohl, dass du da schlechte persönliche Erfahrungen hattest. Aber das hilft hier doch nicht weiter.

Zumal das bei dir immer so pauschal an alle geht. In Einzelfällen sind deine Hinweise sicher angebracht. Aber bitte nicht immer und ständig im Gießkannenprinzip.

Wie soll man denn lernen damit umzugehen, wenn man sie nicht fährt?

Wenn jemand zwei Jahre lang mit 48 PS gefahren ist und sich für Klasse A entscheidet wird er sich danach wohl kaum ein Motorrad mit 60 PS kaufen wollen.

Dann hätte er auch bei A2 bleiben können.

Ich bin damals auch nach einem Jahr von 27 PS auf 50 PS und dann auf 94 PS umgestiegen. Heute hat mein Motorrad 173 PS.

Es kommt doch immer darauf an, wie man damit umgeht.

Viele Grüße

Michael

Hallo,

anstatt der ellenlangen Texte hätte man die Frage auch einfach mit

JA, eine praktische Prüfung ist jedoch erforderlich!

beantworten können.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__15.html

Viele Grüße

Michael