Kann man die suzuki gsr 750 mit dem a2 führerschein gedrosselt fahren?

4 Antworten

Hallo,

alle Motorräder mit mehr als 70 kW / 96 PS darf man mit dem A2 nur noch dann fahren, wenn man diesen bis zum 27. Dezember 2016 erworben hat.

Dabei spielt es auch keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt wurde oder wann man es gekauft hat. Maßgeblich ist einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.

Da die GSR 750 mehr als 70 kW hat, kommt es nun darauf an, wann du den A2 erworben hast. War es nachher, oder machst du ihn erst noch, dann darfst du sie nicht fahren.

Fährt man ein solches Motorrad, obwohl man es nicht darf, dann ist das wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Viele Grüße

Michael

danke für die antwort! nein ich mache den a2 führerschein bald.schade aber danke trz.

Die hat eine Nennleistung von 150 PS und darf daher nicht mit A2 gefahren werden, auch wenn sie gedrosselt wäre.

Du darfst jedes Motorrad für den A2 drosseln was max. Die doppelte,erlaubte Leistung/PS hat

Dann hättest du auch angeben sollen, wie hoch die erlaubte Leistung sein darf ;-)

Im Übrigen spielt "das Doppelte" in der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) keine Rolle. Darin sind die maximal erlaubten 70 kW "verankert".

Das mit der doppelten Leistung steht zwar in der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, es wurde aber nicht so ins deutsche Recht übernommen.

Gruß Michael

Ich wohne auch in Österreich ^^

Darfst alle motorräder bis 95 ps drosseln, drüber leider nicht.
Gruss