Motorrad für Klasse A2?
Hallo, ich möchte einen Motorradführerschein der Klasse A2 machen. Nun habe ich folgenden Absatz gefunden:
Der Motorradführerschein A2 berechtigt zum Fahren eines Kraftrades mit folgenden Merkmalen:
Motorleistung: maximal 35 kW – wenn gedrosselt, darf die Ausgangsleitung nicht mehr als 70 kW betragen Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg Ein Motorrad laut A2-Führerschein darf also lediglich maximal 48 PS vorweisen. Wer ein schnelleres Modell fahren möchte, braucht einen Führerschein der Klasse A.
Seit Januar 2013 ist ein zusätzliches Merkmal in einer EU-Richtlinie definiert worden. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht 0,2 übersteigen.
Beispiel: Wer ein Motorrad mit einer Leermasse von 150 kg führt, muss auf die Leistung achten. Diese darf 30 kW nicht überschreiten.
Hätte mir nun ein Motorrad gefunden: Yamaha Xj 600n Gewicht: leer 195kg Leistung: 45kw/61ps
Dürfte ich denn nun mit Klasse A2 dieses Motorrad fahren wenn ich es drosseln lasse auf 35kw oder übersteigt es das Verhältnis von Leistung zu Gewicht?
Mit freundlichen Grüßen
7 Antworten
Hallo.
Kauf dir eine auf 25 kw gedrosselt. die Fahren gut.
Die andere Maschine zu Drosseln ist der Kostenaufwand zu groß
Die Drossel ca 110€ + Einbau.
Oder ist bei, dir die Drossel drin, dann darfst du sie fahren.
Bley 1914
Das ist alles schon klar das mehr PS nicht mehr Geschwindigkeit bedeuten :-x
Meine Frage ist eher ob nicht von den ungedrosselten 45kw ausgehen, sprich 45/195= ~0,23 und somit dürfte ich es nicht fahren? Oder muss ich von gedrosselten 35kw ausgehen?
relevant sind die 35 KW - das steht in den Papieren und ist Tüv abgenommen
Hallo Blooddog93,
richtig, mit der Fahrerlaubnisklasse A2 darfst Du folgende Fahrzeuge führen:
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
- a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Wenn Dein Motorrad auf 35 kw gedrosselt wurde, darf das Gewicht des Motorrades 175 (35 kw : 0,2 kg) kg nicht unterschreiten und das tut es dann ja mit 195 kg auch nicht.
Insofern darfst Du dann das Motorrad auch fahren.
Das die Drosselung vom TÜV abgenommen und eingetragen werden muss, versteht sich aber wohl von selbst, möchte es aber nicht unerwähnt lassen.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für die freundliche und kompetente Antwort!
Hallo,
die 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht gelten für die Leistung, die das Motorrad dann auch wirklich hat.
Für die maximale Leistung von 35 kW / 48 PS muss das Motorrad mindestens 175 kg wiegen.
Es zählt immer das Gewicht gemäß den Fahrzeugpapieren.
Relativ neu musst du auch noch darauf achten, dass das Motorrad welches du drosseln möchtest maximal 70 kW / 96 PS hat.
Die Yamaha XJ6 darfst du bedenkenlos auf 35 kW / 48 PS gedrosselt mit dem A2 fahren.
Viele Grüße
Michael
kannst dir selbst ausrechnen
35/195= <0,2 damit darfst die fahren
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/drosselung-auf-35-kw48-ps-neues-gesetz.755508.html
wenn ich hiervon ausgehe, zählen die max. 35 kW - da die als Leistung in die Papiere eingetragen werden.
Muss ich denn dann nicht von den ungedrosselten 45kw ausgehen, sprich 45/195= ~0,23 ubd somit dürfte ich es nicht fahren?