64 Stunden-Woche oder mehr, wer kontrolliert das, gibt es "Strafen"?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Vorkurs für die Berufsoberschule ist wohl Dein "Privatvergnügen" und fällt damit nicht unter das Arbeitszeitgesetz.

Was Haupt- und Minijob anbelangt, darf die wöchentliche Arbeitszeit zusammen im Schnitt von 6 Monaten 48 Stunden nicht überschreiten. Maximal zulässig sind pro Woche 60 Stunden, was aber die Ausnahme sein sollte. Mehr als 10 Stunden/Tag sind nicht zulässig, da der Gesetzgeber auch  diese 10 Stunden nur als Ausnahme betrachtet und von einem 8-Stunden-Tag an 6 Werktagen ausgeht.

Deine Arbeitgeber (beide) sind aber auch verpflichtet, auf die Einhaltung geltender Arbeitsgesetze zu achten. Es muss auch sichergestellt sein, dass die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeiten mindestens 11 Stunden beträgt.

Das Arbeitszeitgesetz sieht auch vor, dass man dem Hauptarbeitgeber auf Verlangen die insgesamt gearbeiteten Stunden mitteilt. Wenn Du dann zu viel arbeitest und oder Ruhezeiten nicht eingehalten werden, kann Dein AG Dir den Nebenjob untersagen.

NoRiskNoFunxD 
Fragesteller
 15.07.2015, 09:15

Okay danke sehr für deine Antwort!

In meinem Hauptberuf bin ich nur noch bis Mitte September, danach bin eben auf der BOS und will mein Abitur machen... den Nebenjob behalte ich dann. Und soviel Arbeit ist es momentan eben nur noch 2 Monate, da sollte es nicht so ins Gewicht fallen :)

Hexle2  28.07.2015, 17:01
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Als Arbeitnehmer hat das solange keine Folgen wie die Arbeitsleistung beim AG stimmt, Du musst nur aufpassen, dass dieser nicht die Stundenzahl erfährt da dann dieser eine Sorgfaltspflich hat und auf Deine Höchststundenzahl bestehen kann da der Ag nicht wegsehen darf - siehe

http://dejure.org/gesetze/ArbZG/22.html

Alles Gute!

NoRiskNoFunxD 
Fragesteller
 14.07.2015, 15:36

Super das wollte ich wissen danke! :)

Die Stunden für die BOS und den Nebenjob leistest du ja nicht in deinem Hauptbetrieb , oder ?

Also kann man deinem Haupt Arbeitgeber nichts. Wie viel du in deiner Freizeit arbeitest ist dein Problem,

NoRiskNoFunxD 
Fragesteller
 14.07.2015, 13:55

Okay, dass ist schon mal gut. Ich kann dafür auch keinen "Ärger" bekommen oder? Das es mein "Problem" ist, ist mir bewusst :)

Strolchi2014  14.07.2015, 13:56
@NoRiskNoFunxD

Ärger könnte dir dein Haupt Arbeitgeber machen, wenn deine Leistungen nicht mehr stimmen.

NoRiskNoFunxD 
Fragesteller
 14.07.2015, 14:52
@Strolchi2014

Nein, ich werde eher oft gelobt - also eher das Gegenteil :)