520 Sozialstunden?

6 Antworten

Eine solch hohe Zahl ist bei Erwachsenen gar nicht so ungewöhnlich....

Kann man eine Geldstrafe nicht bezahlen, kann man einen Antrag stellen, die Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen. Geldstrafen bemessen sich in Tagessätzen: x Tagessätze a y Euros = z Euros Gesamtbetrag. Ein Tagessatz ist dabei der Betrag, den man theoretisch an einem Tag durch Arbeit verdient. In unserer Rechnung werden dafür netterweise keine 8 Stunden, sondern (in den meisten Bundesländern) nur 6 Stunden zugrunde gelegt. Und dann entsprechen 540 Stunden einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, mit der man nicht mal vorbestraft ist. Bekommt man z.B. bei Betrug mit höheren Geldbeträgen, beim 5. Diebstahl oder einer etwas heftigeren Körperverletzung. Auf der Skala von 0 bis 10 also Taten, die bei 2-3 liegen.

Weiowei... Bei so viel Ahnungslosigkeit noch mal ein genereller Beitrag:

Sozialstunden sind im deutschen Recht in folgenden Konstellationen möglich:

- Tilgung einer Geldbuße (Ordnungswidrigkeit) bei Jugendlichen. Dabei entsprechen (zumindest in meiner Gegend) 5 Euros einer Stunde Arbeit

- Bei Einstellung eines Verfahrens bei Jugendlichen und Erwachsenen nach § 153a StGB oder §§45, 47 JGG.. Üblich sind hier unter 100 Stunden

- Im Jugendstrafrecht als Erziehungsmaßregel oder als Zuchtmittel (vgl. §§ 13, 15 JGG). Üblich sind hier bis zu 200 Stunden

- Als Bewährungsauflage bei Jugendlichen und Erwachsenen. Hier können auch schon mal mehrere hundert Stunden verhängt werden, wenn es darum geht, dem Tagesablauf des Verurteilten eine Struktur zu geben

- Zur Tilgung einer Geldstrafe durch freie, gemeinnützige Arbeit. Hier entspricht ein den meisten Bundesländern ein Tagessatz je 6 Stunden Arbeit, in manchen Ländern auch nur 4 Stunden.

Es gibt keine Liste "Straftat A -> X Sozialstunden", sondern Urteile im Jugendstrafrecht sind immer individuelle Entscheidungen.

520 Std. sind aber enorm viel und mir ist kein Fall bekannt, in dem auch nur eine annähernd so hohe Anzahl verhängt wurde.

Zum Vergleich: 

- 20jähriger fährt mit verkehrsuntauglichem Fahrrad (mangelhafte Bremsen) Frau um: 60 Sozialstunden

- 15jähriger quält Kaninchen seiner Schwester inkl. Video: 80 Sozialstunden

- 20jähriger unterschlägt 16.000€ für den Abiball: 150 Sozialstunden

Bei größeren Straftaten wird im Jugendstrafrecht idR auf Jugendarrest oder -strafe erkannt.

Ich vermute jetzt mal, es handelt sich eher um eine Umwandlung einer Ersatzfreiheitsstrafe (Geldstrafe nicht bezahlt?) in Arbeitsleistungen nach EGStGB Art. 293:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgbeg/art_293.html

Da gibt es keine Vorlage, das Gericht entscheidet wofür Sozialstunden angebracht sind und in welcher Höhe, das sind meist erzieherische Maßnahmen.

Es gibt dazu keine gesetzlichen Vorgaben. Das liegt im Ermessen des Richters. Eine Kleinigkeit dürfte es bei dieser Anzahl aber nicht sein.