450€ Job Sperre bei Vertragsende?

3 Antworten

450€-Jobber zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, kriegen also eh nix ..und daher kann auch nichts gesperrt werden.

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/minijob

Jasmin561 
Fragesteller
 24.01.2021, 20:29

Perfekt, Danke!

Als Schüler hast du doch keinen ALG - 1 Anspruch und außerdem zahlt man bei einem Minijob nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, dieser Job hat also weder einen Einfluss auf die Höhe eines ALG - 1 Anspruchs, noch kann es bei Kündigung oder Ablauf des Vertrages eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll geben.

Selbst wenn man im ALG - 1 Bezug einen Minijob ohne wichtigem Grund kündigen würde, gäbe es da keine Sperrzeit der ALG - 1Leistungen.

Da du in der Situation keine Arbeitslosengelder beziehen solltest, kann dir eine potentielle "Sperre" eh egal sein. Aber bei einer Nicht-Vertragsverlängerung gibt es keine Sperre :)

Jasmin561 
Fragesteller
 24.01.2021, 20:29

Dankeschön!