450€ Job Sperre bei Vertragsende?
Hallo, mein Vertrag läuft Mitte März aus. Ich bin in einem Supermarkt der Firma Bünting angestellt. Nun zu meiner Frage: Was passiert wenn mein Vertrag nicht verlängert wird? Bekomme ich dann eine 12-wöchige Sperre, da ich mich nicht als arbeitslos gemeldet habe? Ich bin ja nur eine Minijobberin, die zur Schule (Vollzeit, Abitur) geht. Ich wollte mir in dem Falle dann direkt einen neuen Job suchen, aber wie ist das denn jetzt nun mit der Sperre? Gilt die auch für Minijobber wie mich, die noch zur Schule gehen? Ich bin übrigens 18 Jahre alt und lebe in Niedersachsen
3 Antworten
450€-Jobber zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, kriegen also eh nix ..und daher kann auch nichts gesperrt werden.
Perfekt, Danke!
Als Schüler hast du doch keinen ALG - 1 Anspruch und außerdem zahlt man bei einem Minijob nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, dieser Job hat also weder einen Einfluss auf die Höhe eines ALG - 1 Anspruchs, noch kann es bei Kündigung oder Ablauf des Vertrages eine Sperrzeit nach § 159 SGB - lll geben.
Selbst wenn man im ALG - 1 Bezug einen Minijob ohne wichtigem Grund kündigen würde, gäbe es da keine Sperrzeit der ALG - 1Leistungen.
Da du in der Situation keine Arbeitslosengelder beziehen solltest, kann dir eine potentielle "Sperre" eh egal sein. Aber bei einer Nicht-Vertragsverlängerung gibt es keine Sperre :)
Dankeschön!