40 jähriger will Sex mit 14 jähriger?

Das Ergebnis basiert auf 51 Abstimmungen

Nein 73%
Ja 27%

14 Antworten

Normal ist das nicht, legal allerdings schon, wenn die Tatbestände des § 182 Abs. 1 - 3 StGB nicht erfüllt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Staatsanwaltschaft und Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 182 Abs. 3 StGB hier bejahen, dürfte allerdings nicht so ganz gering sein.

HugoGuth  25.02.2022, 21:41

Seit dieses Gesetz vor 30 Jahren eingeführt wurde, hat der von dir angeführte Passus noch nie zur Verurteilung eines Mannes wegen einer Beziehung zu einem Mädchen geführt!

Answer1234567  01.03.2022, 00:30
@HugoGuth

Hast du eine Quelle für deine Aussage?

HugoGuth  01.03.2022, 00:34
@Answer1234567

Kannst du ein Urteil anführen, wonach ein Mann jemals deswegen verurteilt wurde?

Answer1234567  01.03.2022, 01:55
@HugoGuth

Nur mal beispielhaft hinsichtlich des § 182 Abs. 3 StGB:

LG Krefeld, Urteil vom 12.02.2014 - 22 KLs 49/13 (bestätigt durch Beschluss des BGH vom 24.07.2014 - 3 StR 286/14).

LG Essen, Urteil vom 25.03.2019 ‒ 12 Js 323/16 65 KLs 1/19

LG Saarbrücken, Urteil vom 05.11.2020 - 3 KLs 13/20

Im Falle des LG Darmstadt, Urteil vom 30.04.2019 - 200 Js 26357/18 entfällt eine Verurteilung hinsichtlich des § 182 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF (heute Abs. 3 Nr. 1) alleine aufgrund der bereits eingetretenen Verjährung, die Strafbarkeit wird dem Grunde nach aber bejaht (durch BGH, Urteil vom 07.10.2020 - 2 StR 454/19 unausgesprochenen bestätigt, zumindest jedoch nicht negiert).

Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 f. StGB wäre im Einzerfall zu prüfen, dazu genügt der hier vorliegende (fiktive?) Sachverhalt nicht.

HugoGuth  01.03.2022, 02:00
@Answer1234567

Ist irgendeiner dieser Fälle mit dem angeführten vergleichbar? Ging es überhaupt um Mädchen?

HugoGuth  01.03.2022, 02:05
@HugoGuth

Bei dem Fall in Essen 2019 ging es z.B. um Jungen und es lag Tateinheit mit der Verbreitung von Pornografie vor!

Answer1234567  01.03.2022, 02:22
@HugoGuth

Ja, auch. Abgesehen davon macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen Jungen und Mädchen.

Du darfst die Urteile aber gerne lesen und mal eine Quelle für deine Behauptung beibringen, es gäbe keine Verurteilungen.

Answer1234567  01.03.2022, 02:39
@HugoGuth

Ich habe jetzt übrigens mal nachgeschaut: Im Jahre 2019 gab es 13 Verteilungen aufgrund von § 182 Abs. 3 StGB. Im Jahre 2020 waren es 25 Verurteilung im Falle des Abs. 3, in den Fällen der Abs. 1 und 2 ganze 63 Verurteilungen).

Wie viele davon Mädchen waren, kannst du dir selber heraussuchen. Die Unterscheidung ist hier m. E. ohnehin Unsinn.

*Quelle: Statistisches Bundesamt, Publikation Strafverfolgung - Fachserie 10 Reihe 3 - 2019 und 2020).

HugoGuth  01.03.2022, 04:16
@Answer1234567

Hättest du im Jurastudium mal die entsprechenden Abschnitte in den 4 gängigen Kommentaren zum StGB gelesen, wüsstest du, dass 182, 3 (ohne weitere Tatmerkmale - wie Verbreitung von Pornografie) im Bezug auf Mädchen als kaum erfüllbar gilt - was auch Konsens bei der Rechtsprechung ist! Ein Mädchen und ein Mann, die sich unter normalen Umständen kennengelernt haben, haben in D und A schlichtweg nichts zu befürchten! Richtig ist, dass es in der CH und B anders wäre!

Jein.

Nein: Normal (i. S. von üblich) ist es nicht. Es ist (nach meinem Empfinden) verwerflich.

Ja: Aber es ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich erlaubt. Diese wären z. B. kein Abhängigkeitsverhältnis, eindeutig einvernehmlich, keine Bezahlung (auch nicht "indirekt").

Nein

Da läuft bei beiden wohl etwas gehörig schief, warum nicht jeweils ein Partner im selben Alter gesucht wird...

JaWarumDenn 
Fragesteller
 28.01.2022, 14:56

Dein Name XD

Phoenix2018  28.01.2022, 19:11

wenn der junge Partner halt auf ältere Menschen steht?

ich hatte mal einen 15jährigen, der wollte mal probieren wie es mit einem Mann ist. ich war damals doppelt so alt wie er.

und bin immer noch mit ihm befreundet jetzt 15 Jahre später.

geht aber die Gesellschaft einfach nix an.

Rechtlich erlaubt ist es normalerweise.

Ob es aus Sicht des Älteren moralisch vertretbar ist, steht auf einem anderen Blatt.

Normal ist das sicherlich nicht. Rechtlich erlaubt ist es im Normallfall schon.