Sie 14, er 20. Ist das erlaubt?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Ja 78%
Nein 22%

18 Antworten

Ja

Solche Fragen werden hier immer wieder sehr emotional, unsachlich und oft einfach falsch beantwortet. Mit einer Abstimmung wirst du der Wahrheit nicht näher kommen, allenfalls herausfinden, wieviele Menschen hier ihre privaten moralischen Überzeugungen zu "Gesetzen" überhöhen.

Es ist für 20jährige nicht strafbar mit 14jährigen sexuell zu verkehren.

Strafbar wäre das nur,

  • wenn eine Zwangslage der jüngeren Person ausgenutzt würde, -
  • wenn die ältere Person der jüngeren Person Geld zahlen würde, -
  • wenn die jüngere Person (ausnahmsweise und erkennbar) noch nicht den Reifegrad eines Jugendlichen hätte, -
  • wenn es ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den beiden Beteiligten geben würde.

Wenn also keine Zwänge, Geldzahlungen oder eine Unreife vorliegen, dann ist eine sexuelle Beziehung nicht verboten.

All das trifft auf eine Beziehung zwischen 14jährigen und 20jährigen zu, aber auch auf Beziehungen zwischen 14jährigen und 60jährigen!

Leider neigen manchen Menschen dazu, das Verhalten anderer sogleich für kriminell zu erklären. Dafür sollte man sich hüten. Besser ist es, sich die entsprechenden Gesetze vorher durchzulesen und zu verstehen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

Nein

"Zusammen", ja. Aber was sexuelle Aktivitäten angeht, da wäre ich vorsichtig. Als "20" Jähriger kann man da sehr schnell in Verruf kommen.

Zusätzlich noch, wenn es mal kracht oder was schief läuft, kann sie dir durchaus mit einer Klage drohen und ihre Eltern wären wohl alles andere als glücklich über diese Bindung.

Auch wenn es doof klingt, aber ich persönlich würde die Finger von solchen Konstellationen lassen... Auch wenn ich an sich Verständnis für den Wunsch dazu habe... Aber nein, es geht nicht, nicht in dieser Dimension.

Liebe Grüße: CaptainElmo

outfreyn  15.02.2012, 20:59

Zusätzlich noch, wenn es mal kracht oder was schief läuft, kann sie dir durchaus mit einer Klage drohen [...].

Basierend auf welchem Tatbestand?

Um dem Ex-Partner eine Vergewaltigung anhängen zu können, muss man nicht zwangsläufig jünger als 18 sein (Hallo, Kachelmann!). Dein Einwand gilt also generell für sexuelle Beziehungen. A bisserl Risiko is immer...

CaptainElmo  15.02.2012, 21:06
@outfreyn

Ich habe deswegen auch "drohen" verwendet. Dass die gesellschaftliche Reputation beschädigt wird, dadurch dass man dem Vorwurf einer "Vergewaltigung" an den Kopf geklatscht bekommt.

Juristisch gesehen, ist es falsch, man kann Niemanden einfach so der "Vergewaltigung" bezichtigen, ohne irgendwelche Beweise. Aber eine Klage die eingereicht wird, auch wenn sie keinen Tatbestand hat.

Kann durchaus den Ruf der Person beschädigen und die Zukunft sehr sehr unschön mit gestalten.

Es ging mir hier eher um "Rufmord", als um den Tatbestand an sich. Aus Rache heraus, falls etwas in der Beziehung schief lief. Dass möchte ich dieser 14 Jährigen nicht unbedingt ankreiden, aber es kann immer mal passieren. Wenn diese Vorsichtsmaßnahme in manchen Augen auch übertrieben ist.


Dieser Einwand ließe sich auch generell auf Beziehungen übertragen, da hast du recht outfreyn. Aber es ist für den "Ottonormalgesellschaftler" eben "gravierender" wenn es zwischen einem jungen "Erwachsenen" und einer Minderjährigen passiert. Dass zieht auch eher die Medien auf sich, als eine "normale", "gewöhnliche" Vergewaltigung, wenn ich das auch nicht verhamlosen will. Vergewaltigung ist Vergewaltigung, ein grausamer Straftatbestand, der auch hart geahndet werden soll.

Aber ansonsten hast du vollkommen recht, ich entschuldige mich daher für die kleine Ungereimtheit!

Liebe Grüße: CaptainElmo

outfreyn  15.02.2012, 21:33
@CaptainElmo

Kein Grund zur Entschuldigung, ich hab schon verstanden, was Du meinst.

Das mit der Vergewaltigung war ja auch nur ein mögliches Beispiel, aber wenn man sich die §§ 174 ff. StGB so ansieht, gibt es bei der obigen Konstellation im Normalfall nicht allzu viele Möglichkeiten für vorwerfbares Verhalten... ;-)

CaptainElmo  15.02.2012, 22:20
@outfreyn

Dann ist ja alles paletti. Falls Niemand weiß, was der Werte hier angesprochen hat, hier noch einmal zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

Das stimmt, in der Konstellation ist nicht so viel möglich. Aber man weiß ja nie. Ich bin mal gespannt, wann ich wieder was von dir hier mit bekomme.

Hab noch nen angenehmen Abend outfreyn!

Liebe Grüße: CaptainElmo

Ja

Zusammen sein ja. Sex haben... tja... sagen wir so.. wo kein Kläger ist gibt es auch keinen Richter.. aber wenn es einen Kläger gibt.. vlt eltern.. dann kann es große Probleme geben..

Ja

http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Laut Gesetz sind auch sexuelle Handlungen erlaubt, wenn es einvernehmlich ist.

Komisch das alle sagen das es nicht erlaubt ist. Nicht alles was moralisch bedenktlich ist, ist verboten.

Nein

Ab dem 14. Lebensjahr ist man zwar rein sexuell betrachtet frei, aber nur mit minderjährigen Partnern. Wenn der eine Partner volljährig ist, muss es der andere auch sein.

MetalFTW96  15.02.2012, 20:13

quatsch

PatrickLassan  15.02.2012, 20:18

Toll. Dann stell Dir mal zwei Siebzehnjährige vor. Einer von beiden wird 18, der/die andere erst einen Monat später. Am Tag des Geburtstages des älteren wird dann die sexuelle Beziehung zwischen den beiden strafbar, zumindets für den einen Monat, bis der/die andere auch 18 wird.

hohlbeinfan  15.02.2012, 20:20
@PatrickLassan

Ich hab mir ja die Gesetze nicht ausgedacht ... ich find viele Gesetze in Deutschland auch unlogisch und sinnlos.

Spenny448  15.02.2012, 20:22
@hohlbeinfan

Dann zeig mal her das gesetz^^

hohlbeinfan  15.02.2012, 20:24
@Spenny448

Ich bin kein Jurist. Ich habe das nur mal gelesen, das hier ist nur ein Forum ... nur weil ich das glaube, ist das kein Grund mir zu glauben ... wenn ihr es besser wisst, dann informiert euch selber.

Ignatius  15.02.2012, 20:25
@hohlbeinfan

@hohlbeinfan: Tut mir leid, das zu sagen, aber dieses Gesetz hast du dir tatsächlich ausgedacht.

Franzii99  15.02.2012, 20:26
@hohlbeinfan

vllt. weil es totaler Quatsch ist, dass 17 & 18 verboten ist

hohlbeinfan  15.02.2012, 20:27
@Ignatius

gut, dann bin ich jetzt schlauer. Ich dachte, es wäre so. Kein Grund, hier mit dem Finger auf mich zu zeigen. Ist hier schließlich kein Juristen-Forum.

WhiteAngelmzg  15.02.2012, 20:51
@Franzii99

es ist nichts mit finger zeigen zu tun sondern damit, dass du einen falschen Rat gibst.

outfreyn  15.02.2012, 20:53
@hohlbeinfan

Ist hier schließlich kein Juristen-Forum.

Das mag sein. Aber hast Du schon mal daran gedacht die Finger still zu halten, wenn Du keine Ahnung hast?

Merke: Noch soviel Meinung ersetzt nicht fehlendes Wissen!

Leon97531  15.02.2012, 22:48
@hohlbeinfan

Ich hab mir ja die Gesetze nicht ausgedacht ...

...und da du die Gesetze offenbar nicht kennst, solltest du diesbezüglich besser nichts schreiben.

ich find viele Gesetze in Deutschland auch unlogisch und sinnlos.

Nenne mal ein paar Beispiele von den vielen Gesetzen welche Du unlogisch und sinnlos empfindest.