4 Termine in diesem Monat, im Jobcenter.

11 Antworten

Grundsätzlich ist erlaubt, was nicht verboten ist. Und eine Behörde kann natürlich tun, was sie nach ihrem Gesetz tun soll.

Das JC soll Dich in Arbeit integrieren und wenn seine Termine dazu nützen, kann es Dich auch täglich einladen. Es muss natürlich einen sinvollen Nutzen haben, Dich einzuladen und etwas zu besprechen sein, damit es Dir zumutbar ist.

Nachdem ich jetzt gelesen habe, dass Du selbständig bist, kann ich erahnen, was das Ziel der Einladungen ist. Die Jobcenter haben den Auftrag, Selbständigkeiten zu zerstören und setzen gerne Einladungen dazu ein, in der Hoffnung, dass Du dann keine Zeit mehr für die Aktivitäten in Deinem Gewerbe mehr hast.

Es gibt mehrere grundsätzlich geeignete Strategien, damit umzugehen

  1. Du legst gegen jede Einladung Widerspruch ein und begründest sie damit, die sie nicht nötig sein, weil es nichts zu besprechen gibt.
  2. Du legst gegen jede Einladung Widerspruch ein und begründest erstmal noch nicht, sondern beantragst Akteneinsicht zur Begründung. Und aus der sollte dann ein Grund für die EInladung hervor gehen,
  3. Du legst W. ein und begründest mit Terminen bei Kunden (wenn das der Fall ist),
  4. Du leistest ohne Widerspruch Folge und machst bei den Terminen sehr viel Arbeit, also nicht brav nach 10 Minuten gehen, wenn Du "entlassen" wirst, sondern eine ganze Menge Anträge und Fragen mitbringen...

Das ist natürlich auch kombinier- und erweiterbar. Du musst allerdings bereit sein, auch in jedem Widerspruch Klage zu erheben, sonst bringt es nichts.

aber, ja.

man will Dir helfen!

LoL du warst noch nie Arbeistlos oder ? Ich war es 2 Jahre wegen Krankheit und kann nur sagen das das Jobcenter das letzte ist was ich einem Menschen wünsche. Geholfen wird dir da auch nicht gang und gebe ist es Anträge zu verschleppen, die Leute nicht aufzuklären und zu guter letzt sie so oft einzuladen, da die Chance besteht das sie die Termine nicht wahrnehmen und man somit Sanktionieren kann, dies Spart Gelder. Man nennt das auch Sanktionsquote, deswegen werden die Leute soviel eingeladen. Es ist ein Irrglaube das für alle Arbeitslosen Jobs da sind.

schön wäre es, nur leider wurde in keinen gespräch... arbeit angeboten... :/

@juliabm

Jo das kenne ich, ich mußte da auch 1 mal im Monat hindackeln obwohl ich Arbeitsunfähig geschrieben war :( Umschulung wurde aufgrund meiner tollen Qualifikationen abgelehnt, und so sahsten wir dann da und ich sollte ihr sagen wie es nun um meine Gesundheit steht dabei bekam sie alles halbes Jahr einen ausführlichen Bericht vom Amtsarzt. Wie gesagt wenn es nicht gerechtfertig ist dann versucht sich warscheinlich bei dir Sanktion durchzusetzten den die haben eine Quote die auch fein von der Bundesagentur für Arbeit geprüft wird.

Wenn mehr in Arbeit Vermittelt werden würde abstatt so einen Unsinn zu machen, dann würde man diesen Sanktionsmist warscheinlich gar nicht brauchen. Nur gibt es halt nicht genung Jobs für alle und ich will jetzt gar nicht von den falschen Arbeitslosen zahlen anfangen sonst komme ich nie ins Bettchen.

Okay das ist viel aber du kannst auch erstmal nichts dagegen machen. Von einer Krankschreibung würde ich aber auch erstmal absehen.

Ich kann an dieser Stelle nur vermuten aber möglich ist das sie ganz einfach prüfen wollen wie du dich verhälst (also ob du die Termine wahrnimmst, weil du vielleicht den einen oder anderen davor hast schleifen lassen) denn manchmal bringt es was sich dahin zu begeben und konkret zu fragen was es mit den anderen terminen auf sich hat und inwieweit du die noch wahrnehmen musst. Kann ja sein das die Termine ohne ihr Wissen gemacht wurden und sich das ganze dann Irrtum herausstellt oder aber alles Folgeterimne für potentielle Jobangebote sind. Ich würde es abklären, denn damit zeigst du auch guten Willen und kommt am Ende bei allem gar nichts bei rum kannst du sagen das du das nicht mehr möchtest da es ja nichts gebracht hätte. Sie muss darauf nicht eingehen aber wenn du zeigst das du dich nicht querstellst, kann es sein das sie viel eher auf dich eingeht.

Generell hast du eine Mitwirkungspflicht weil du von diesem Amt Bezüge erhälst (egal wie die aussehen) d. h. du musst alle Termine usw. einhalten sußer du bist wirklich verhindert. Eine Krankmeldung finde ich aus zweierlei Gründen nicht so schlau, denn 1 verlagert sich der Kram mit den Terminen ja nur und könnte u. U. zu noch mehr Terminen führen und 2 (was auch nicht unwichtig ist) ist es immer so ne Sache mit dem Krankschreiben, denn man hat ja nichts und kommt der Arzt dahinter (also schnallt er das du trickst) dann kann es sein das er dich, wenn du wirklich mal krank bist nicht mehr krankschreiben will (denn für ihn besteht ja keine Pflicht dazu) und dann such dir mal auf die Schnelle einen neuen Arzt, das geht nämlich nicht da man innerhalb eines Quartals einen anderen Arzt mit derselben Fachrichtung nicht ausfsuchen darf - tut man es trotzdem kann man für die Behandlungskosten aufkommen.

Es ist übrigens nicht ganz richtig das sie einem nichts sagen, denn Tatsache ist das sie nichts sagen dürfen, weil sie ja nicht als dein persönlicher Berater fungieren sondern lediglich für deine Fallakte zugewiesen sind das bedeutet das sie dir auch keinerlei Tipps geben dürfen z. B. das die oder die Firma seien Angestellten schlecht behandelt und dir deshalb eher abraten würden dich da zu bewerben - es sei denn du kommst selbst darauf und sprichst sie darauf an. Aber wenn du gnerell die oder die Info hast die das Jobcnenter oder damit verbundene Leistungen betrifft und konkret danach fragst, müssen sie deine Fragen beantworten. Und wenn du eigene bzw. andere Ziele hast dann würde ich an deiner Stelle bei einem der nächsten Treffen damit aufwarten (also selber aktiv werden un ddie Ergebnisse bis dahin präsentieren) denn nicht alles was man so machen möchte unterstützen sie nun mal und deshalb muss man in vielen Fällen selbst aktiv werden um sie z überzeugen das man es wirklich ernst meint.

Normal besteht keine Frist in der sie dich einladen muß / kann, von daher würde ich sagen sie kann dich so oft einladen wie, sie will. Aber ganz normal ist das nicht. Hast sie vielleicht verärgert oder will sie was von dir wie zb dich dadurch zur Unterschrift der Eingliederungsvereinbarung zwingen. Dann könntest was machen ansonsten lass dich Krankschreiben, wenn du einen netten Arzt hast macht der das auch.

könnte sein, meine "eingliederungsvereinbarung" ist abgelaufen, seit anfang des jahres. wir konnten uns nicht einigen, weil meine ziehle andere, wie ihre sind. das wir miteinander nicht klar kommen und sie auch nix anderes abietet.

@juliabm

Hat sie dir einen Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zugeschickt ? Falls ja mußt du die Ziele in der Vereinbarung prüfen und zur Not Wiederspruch einlegen. Ich kenne das Problem nur zu genünge. Wie gesagt am besten und einfachsten wenn du keine nerven dazu hast ist es dich Krankschreiben zu lassen. Schau auch das sie dir die Bewerbungspauschale mit in die Eingleiderunsvereinbarung pack vor allem wenn es eine Kann Leistung ist den sollte das nicht drinn stehen und du hast die noch nicht bekommen wird das ein mega aufwand die erstattung dafür zu kriegen. Was du noch machen kannst ist das du dir jemanden mit zu den Terminen nimmst und halt einmal fragst warum sie dich einläd und was sie jetzt genau von dir möchte stichpunktarigt aufschreiben so eine Art Gesprächnotiz sollte sie nur unnützes Zeug mit dir besprechen kannst dich damit bei ihrer/ ihrem Vorgesten beschweren und auf eine/en neuen Berater bestehen ( wir aber meistens nicht gemacht ) zur Not kannst noch sagen das du dich gemobbt fühlst. Das geht aber nur wenn sie mit dir da nichts besonderes macht sollte sie mit dir über Maßnahmen sprechen oder dir Bewerbungsvorschlägen geben, macht sie ihren Job.

@juliabm

könnte sein, meine "eingliederungsvereinbarung" ist abgelaufen, seit anfang des jahres. wir konnten uns nicht einigen, mein ziel ist die selbständigkeit, die auch vereinbart gewesen ist und nach wechsel meines arbeitsvermittlers, nicht weiter eingehalten wurde... aus seiten des jobcenters. sie "mag" mich nicht besonders, wass man ihr ansieht und bietet auch keine alternativen.

@XxShirinaxX

eine "eingliederungsvereinbarung" per verwaltungsakt gab es noch nicht und wenn würde ich gerichtlich gegen angehen, wenn mir was nicht passt. :)

@juliabm

Haben du und dein alter Arbeitsvermittler die Selbstständigkeit in der EGV ( ich kurze es ab ) festgehalten ? Und du mußtest doch bestimmt eine Mappe mit Plänen und Ziele für die Selbstständigkeit da mal vorlegen. Wenn das, das einzige ist was dich von einer Arbeitsaufnahme abhält ganz einfach. Ab zur Anlaufstelle mit dem Papierkram vorgesprochen und darauf bestanden kommst nicht weiter dann Vorgestetzten verlangen, die sollen eine Notiz machen das du vorgesprochen hast und die willst schriftlich mitnehmen. Ist der Vorgesetzte nicht da soll er sich bei dir melden sie soll es weiterleiten oder dir die Nr geben. Passiert das nicht möchtest du den Leiter des Jobcenters sprechen oder seinen Vertretter ist der nicht willst auch seine nr bzw soll er dich anrufen. Dann nachhause 3 Tage warten passiert nix. Dann gehst wieder zur Anlaufstelle und sprichst nochmal vor alles erfolglos dann ab aufs gericht einen Beratungschein geholt fragst an der Pforte nach einen Anwalt ausgesucht Dienstaufsichtsbeschwerde soll der mal einreichen, desweiter hast du ein Recht aus Förderung ( weiß leider nicht genau wie man das in Rechtssprache nennt ) da kannst auf jedenfall mit deinen Sachen einklagen. Das Problem ist einfach das du dafür einen langen Atem brauchst und das auch ich da am Anfang wie ein verlorenes Kind stand und manchmal zuhause echt geheult habe weil ich so fertig war. Diese Leute lügen dich an wenn es um viele Rechtliche Sachen wenn du dich nicht durch den Rechtskram wühlen willst dann besorg dir einen Anwalt, den wie gesagt es Kostet nerven. Wenn ich jedesmal 1 € bekommen hätte wenn ich denen da auf die Füße getretten habe weil se einfach sagten nein das geht net und ich dann mit den Gesetzte ummich gehauen habe währe ich bestimmt schon um einen Kleinwagen reicher.

@XxShirinaxX

Falls du gar nicht weiterkommst fällt mir grade noch ein und mir sagst aus welcher Stadt du kommst kann ich auch mal schauen bei uns gibt es so einen Verein der bei Jobcenter Sachen auch hilf mit begleitung so kannst mit ja auch privat eine Nachricht schreiben zur Not habe ich da vielleicht noch ein paar Stellen die Ehrenamtlich helfen bei so Sachen :)

Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen :)

Ist sowas zulässig/erlaubt?

Es ist nicht verboten.

Kommt auf die Umstände an.
Jeder einzelne Termine muss begründet werden.
Ist die Begründung nicht nachvollziehbar oder kommt sie dir seltsam vor, Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schikanösem Verhaltens.