Darf sich ein Sachbearbeiter vom Jobcenter ins Privatleben einmischen?

10 Antworten

Ja, darf sie. Du bist gefordert, alles zu tun. Um erwerbstätig sein zu können. Das bezieht sich auf Körperliche und Psyche. Und scheinbar erkennt man das ganz eindeutig einen Bedarf. Also kann sie Dich auffordern, das Dir mögliche zur Verbesserung zu tun.

Sorry, dank Handy-Sprachkennnung tolles Deutsch

Wenn dir diese Auflagen nicht passen,kannst du jeder Zeit auf Leistungen verzichten und du musst dich dann an nichts mehr halten,ist also deine Entscheidung !

Darf sie sich wirklich so weit ins Privatleben einmischen und mir solche Dinge als Auflage geben?


§ 62 SGB I Untersuchungen

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.


§ 63 SGB I Heilbehandlung

Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.


§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

(3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.


Alles klar?

Zu den Grenzen der Mitwirkung siehe § 65 SGB I. Ich sehe bei dir allerdings noch kein Argument, weswegen dieser Paragraph greifen sollte.

Der medizinische Dienst, also der 'Amtsarzt' darf das, aber die Sachbearbeiterin hätte dich lediglich zu diesem schicken dürfen. Da hat sie ihre Kompetenzen überschritten indem sie selbst dir das auferlegt.

inwiefern Kompetenzen überschritten bitte

Hallo, BloodFrenzy. Darf sie, denn hier geht es um deine Vermittlungschancen, die mit den verlangten Maßnahmen deutlich steigen - du wirst fit für künftige Arbeit gemacht. Es ist der Job des MA, dich wieder in Lohn und Brot zu bringen. Davon ab, ist es Hilfe zur Selbsthilfe - manche Leute müssen zu ihrem Besten ein wenig getreten werden. Tu es einfach, und es wird dir besser gehen. Bei mir war der Ars..tritt der unerwartete Tod meiner Mutter...Da ist das Deine doch viel humaner, lG.