3 Monate ins Ausland ARBEITSAMT?

7 Antworten

Arbeitslos melden?! Ja oder nein?!

Nö, denn du stehst ja der Vermittung nicht zur Verfügung.

Hallo,

wenn man dem dt. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, braucht man sich auch nicht arbeitslos melden und erhält auch keine staatlichen Leistungen.

Die Krankenkasse stellt für Asien keine Leistungen zur Verfügung.

Am besten bei der bisherigen Krankenkasse nach der weiteren Krankenversicherung erkundigen (ggf. Angebot einer Privatversicherung, die mit der gesetzlichen Krankenkasse kooperiert). Wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht, braucht man in Deutschland nicht krankenversichert zu sein.

http.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf

Übersicht von Auslandsreisekrankenversicherungen:

https://www.test.de/Auslandsreise-Krankenversicherung-Gute-Policen-fuer-lange-Reisen-4589823-0/

Gruß

RHW

Du stehst dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also bist du nicht arbeitslos und erhältst auch keine Leistungen. Deine gesetzliche Krankenversicherung/Rentenversicherung musst du privat zahlen. Vergiss aber nicht eine Auslandskrankenversicherung mit hinreichend abgedeckter Laufzeit (ich empfehle ADAC) abzuschließen.

Mach einen Termin mit dem Arbeitsamt und besprich deine Pläne mit dem Sachbearbeiter, dann klappt dein Wiedereinstieg nach der Auszeit besser.

Wenn du selbst kündigst hast du sowieso erst einmal 12 Wochen Sperrzeit. Diese beginnen aber erst, wenn du dann wieder aus deinem Urlaub zurück kommst. Während der Auslandsreise hast du natürlich keinerlei Anspruch. Das musst du dir schon selbst leisten können

Entweder du willst Leistungen haben (Krankenversicherung, RV), dann musst du hier bleiben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Oder du willst drei Monate wegfahren, dann musst du dich selbst versichern.