3 Monate ins Ausland ARBEITSAMT?
Hallo Freunde.
Wie immer findet man im netz wieder viele antworten. manchmal zu viel um es zu verstehen hehe
ich möchte gerne eine asien rundreise bzw thailand reise machen von 3 monaten. werde zum februrar kündigen und dann soll es auch schon los gehen.
hier die frage:
Arbeitslos melden?! Ja oder nein?!
Ich möchte kein ALG oder so, geld habe ich. Aber ich weiß nicht wie das mit krankenversicherung dann ist und mit rentenversicherung.
Und da ich ja drei monate weg möchte, muss ich dann dort nich zur berratung etc. erscheinen?
Lg und danke schonmal
7 Antworten
Arbeitslos melden?! Ja oder nein?!
Nö, denn du stehst ja der Vermittung nicht zur Verfügung.
Hallo,
wenn man dem dt. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, braucht man sich auch nicht arbeitslos melden und erhält auch keine staatlichen Leistungen.
Die Krankenkasse stellt für Asien keine Leistungen zur Verfügung.
Am besten bei der bisherigen Krankenkasse nach der weiteren Krankenversicherung erkundigen (ggf. Angebot einer Privatversicherung, die mit der gesetzlichen Krankenkasse kooperiert). Wenn eine Auslandsreisekrankenversicherung besteht, braucht man in Deutschland nicht krankenversichert zu sein.
http.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht/_jcr_content/par/download_5/file.res/nichtversicherte_auslandsversicherung.pdf
Übersicht von Auslandsreisekrankenversicherungen:
https://www.test.de/Auslandsreise-Krankenversicherung-Gute-Policen-fuer-lange-Reisen-4589823-0/
Gruß
RHW
Wegen der Rentenversicherung am besten einen Beratungstermin vereinbaren und die persönlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente abklären:
Die freiwilligen Mindestbeiträge liegen 2014 bei 85,05 Euro monatlich.
Du stehst dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, also bist du nicht arbeitslos und erhältst auch keine Leistungen. Deine gesetzliche Krankenversicherung/Rentenversicherung musst du privat zahlen. Vergiss aber nicht eine Auslandskrankenversicherung mit hinreichend abgedeckter Laufzeit (ich empfehle ADAC) abzuschließen.
Mach einen Termin mit dem Arbeitsamt und besprich deine Pläne mit dem Sachbearbeiter, dann klappt dein Wiedereinstieg nach der Auszeit besser.
Wenn du selbst kündigst hast du sowieso erst einmal 12 Wochen Sperrzeit. Diese beginnen aber erst, wenn du dann wieder aus deinem Urlaub zurück kommst. Während der Auslandsreise hast du natürlich keinerlei Anspruch. Das musst du dir schon selbst leisten können
Entweder du willst Leistungen haben (Krankenversicherung, RV), dann musst du hier bleiben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Oder du willst drei Monate wegfahren, dann musst du dich selbst versichern.