Herausgabe meiner Telefonnummer

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Weder Tel.Nr. noch Mailadr. gehen das JC etwas an.

Nur schriftlicher Kontakt oder Kommunikation im Beisein eines Beistandes ist nachweisbar.

Wenn der Sachbearbeiter gern telefonieren will, empfehle ihm eine 0900er-Nummer oder reiche ihn an die Telefonseelsorge weiter.

Allein die wiederholte Anfrage ist gesetzwidrigt. Hier wird der "Kunde" zu einer unnötigen Datenerhebung gedrängt. Es reicht einmal mitzuteilen: nö. Das haben sie zu akzeptieren. Die Gesetze gelten auch für Erwerbslose. Die Stellenangebote für Zeitarbeitsfirmen und die Zuweisung zum 1-Euro-Job müssen sie eh mit der Post verschicken.

Ein bisschen kooperativ solltest Du Dich meines Erachtens schon zeigen.

Hat aber nichts damit zu tun ob man dazu verpflichtet ist die Nummer zu geben oder nicht.

@Moneypenny83

Ist aber ein gut gemeinter Rat - und m. E. in diesem Fall mehr wert als eine rein sachliche Antwort. :-)

@Gremlin491

Man kann sehr gut kooperieren ohne seine Telefonnummer herauszugeben. Das Amt gibt nämlich die Telefonnummer auch einfach weiter ohne vorher nochmal anzufragen ob dies in Ordnung ist.

@Moneypenny83

Akzeptier es doch einfach, dass andere Menschen (aus ebenfalls guten Gründen) eine eigene (ggf. von Deiner abweichende) Meinung haben und diese auf ihre Weise äußern. Meinetwegen kannst Du jetzt noch 200 weitere Kommentare schreiben und wirst mich trotzdem nicht davon überzeugen können, dass nur Deine Antwort die einzig wahre / zulässige Auskunft ist. :-)

@Gremlin491

Darf ich?

Seit wann ist es kooperieren, wenn man dem widerrechtlichen Druck einer Behörde nachgibt? Dafür gibt es ganz andere Vokabeln.

Kooperation ist Zusammenarbeit. Die ist auch dann gut möglich, wenn der Sachbearbeiter keine Tel.nr. hat.

Frage: warum besteht er auf seinem Ansinnen, die Nummer in Erfahrung zu bringen, wenn das Gesetz eindeutig ist und ein einmaliges Nein weitere Fragen dieser Art ausschliesst? Wegen der Kooperation? Sicher. Anders gefragt: warum hält sich ein Bediensteter einer deutschen Behörde nicht an deutsche Gesetze und gibt sich mit der Postanschrift zufrieden?

Nein das musst du nicht.

Das Amt hat vor einigen Jahren ja noch den Anspruch erhoben dass man ständig Telefonisch erreichbar sein soll. Bis ein Richter diesem Vorgehen einen Riegel vorgeschoben hat.

Du bist nicht verpflichtet deine Telefonnummer an zu geben. Nicht mal ein Telefon zu haben.

nein, zur Herausgabe deiner Telefonnummer bist du nicht verpflichtet.

Sicherlich wird dein persönlicher Ansprechpartner damit argumentieren, damit man dich schneller erreichen kann. Aber biete ihn dazu doch eine Einweg - eMail Adresse an.

Oder eine "normale" E-Mailadresse die man dafür extra angelegt hat.

In vielen "Fillialen" gibt es aber oftmals die Anweisung keine Mails zu nutzen.

Ich sehe das ähnlich. Bevor man mich telefonisch mit irgendwelchen Leihfirmen "belästigt" wie es in der Vergangenheit geschah, habe ich nur meine E-Mailadresse angegeben. Da habe ich bisher noch nichts vom AA bekommen.

Gesetzlich verpflichtrt bist du nur, dass du erreichbar bist. Verweigerst du die Herausgabe deiner Nummer, dann müssen die halt alles auf dem Postwege erledigen. Von dir ist dann aber zu erwarten, dass du einmal täglich an deinen Briefkasten gehst. Was vor 16 Uhr im Briefkasten lag, gilt an diesem tage als zugestellt. Danach kann man nicht mehr von dir verlangen, dass du an deinen Briefkasten gehst.

Um Ärger mit dem Amt zu vermeiden und nicht in die Kategorie "schwieriger Kunde" zu rutschen, würde ich aber dennoch die Nummer mitteilen. Nicht unbedingt die Festnetznummer, aber die Handynummer. Eine Nummer reicht aus. Verfügst du über kein Handy, dann würde ich das mir halt doch überlegen, denen die Telefonnummer zu geben.

Zumal ein wenig Kooperation von dir schon da sein sollte, wenn du auf Jobsuche bist. Rein moralisch und in Sachen Anstand gegenüber dem Amt sollte man schon seine Telefonnummer mitteilen. Rein gesetzlich können die das aber glaube ich nicht verlangen. Und sollte man dir sagen, dass es Pflicht ist, dann lass dir die gestzliche Vorlage / Richtlinie bitte vorlegen. Dann hast du es schwarz auf weiß.

Von dir ist dann aber zu erwarten, dass du einmal täglich an deinen Briefkasten gehst.

Das wird so oder so erwartet.