Sollte ich mich arbeitslos melden zwischen Bundesfreiwilligendienst und Studium?

5 Antworten

Hallo Aragorn95,

Sie schreiben unter anderem:

Dies möchte ich jedoch gar nicht, da ich das Geld nicht unbedingt benötige und auch in den Urlaub fahren werde!<

Antwort:

Wer ais dem Solidartopf Leistungen erhalten will, der muß sich auch an die hier geltenden Gepflogenheiten halten!

Wenn Sie lieber in Urlaub fahren, ist das Ihre freie Entscheidung!

Allerdings haben Sie, wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Um überhaupt Leistungen aus der DRV zu erhalten, müßen Sie diverse, versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen und da kann jeder fehlende Beitragsmonat ausschlaggebend sein!

Von nichts kommt eben nichts!

In jedem Fall sind Sie sehr gut beraten, wenn Sie sich rechtzeitig um die private Absicherung des Existenzrisikos "Berufsunfähigkeit" kümmern!

Denn:

Wenn erst einmal gesundheitliche Probleme vorliegen, ist der Zugang in der Regel verwehrt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Brauchst du nicht. Für solche Übergangszeiten ist man weiter familienversichert (einfach bei der KK anrufen!). Für die Rente wirken sich diese 2 Monate vielleicht bei der dritten Stelle hinter dem Komma aus.

Hallo,

aktuelles Alter?

Gab es vor dem BFD auch eine Lücke? Wie lang war diese? Was war davor?

Gruß

RHW

19 bin ich!

ja also ich hab Abi gemacht ,also war offiziell bis 30.6 in der Schule und dann 1 Monat pause bis ich am 1.8 mit dem bfd angefangen habe

@Aragorn95

Bis zum 23. Geburtstag kann man kostenlos über die Eltern krankenversichert werden -egal wie lang die Lücken sind (auch wenn man nach der Schulentlassung gar nichts macht!).

Wenn man mindestens 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, kann man Arbeitslosengeld beziehen (wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht). Welche Auswirkungen Lücken in der Rentenversicherung haben, sollte man direkt mit der Rentenversicherung klären:

.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Auf jeden Fall mit der Agentur für Arbeit verbindlich klären, was passiert, wenn man das Studium nach einigen Monaten abbricht. Besteht dann auf jeden Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld oder nur wenn man in der aktuellen Lücke arbeitslos gemeldet ist?

"Beim Arbeitsamt sagte man mir, das ich mich dann für diese 2 Monate auch dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen müsste!"

Da haben sie Recht. Wenn du das nicht möchtest und lieber Ferien machst, dann kannst du dich nicht arbeitslos melden und auch kein ALG erhalten. Wenn dich doch arbeitslos meldest und nicht zu einer Stelle hingehst, dann werden sie das Geld wieder zurück fordern. Schau also lieber, ob du nicht für die Übergangszeit noch (oder wieder) familienversichert sein kannst.

das geld können sie gerne zurück haben, aber meine kranken- und rentenversicherungsbeiträge zahlen sie trotzdem ?:d

@Aragorn95

Nein, wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst, dann kann davon auch keine Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden.

@Aragorn95

Nein, warum sollten sie das denn auch tun?

@derajax

Für ALGII-Empfänger werden schon länger keine Rentenversicherungsbeträge mehr bezahlt.

bei bis zu 4 Monaten Überbrückungszeit bleibst du familienversichert,

du wärst so oder so nie arbeitslos, sondern ausbildungssuchend.