Was kommt alles auf mich zu wenn ich 1 Monat arbeitslos bin ohne mich arbeitslos zu melden?

10 Antworten

Das du eine Sperre bekommst ist nicht ganz richtig du musst dich äußern warum du gekündigt hast wenn du schreibst ich hatte kein Lust dann bekommst du eine wenn du aber ein deftigen Grund angibst nicht außerdem bekommst du in den meisten Fällen nur eine wenn du fristlos kündigen eine fristlose Kündigung erhält

Ohne Antrag kein Geld und keine Sperre. Du hast freiwillig verzichtet. Was sollte da eine Sperre?

Du bekämst weder ALG 1 noch Harz4. In diesem Monat bist du auch nicht krankenversichert und musst dich privat versichern. Das ist bekanntlich etwas teuer.  Die KV kann den Beitrag nachträglich einfordern. Früher oder später wird sie das mit Sicherheit tun.

Bis auf den ersten Satz leider völlig FALSCH!

Bis zu einem Monat besteht zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten (z.B. Beschäftigungen) ein Anspruch auf Versicherung im Rahmen des "Nachgehenden Leistungsanspruchs" nach § 19 SGB V. Diese Zeit ist beitragsfrei.

Falls die Versicherungslücke mehr als 1 Monat beträgt, werden freiwillige Beiträge fällig. Eine private Versicherung kommt nicht infrage.

Das du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bekommst steht überhaupt nicht fest. Dies wird im Einzelfall geprüft. Es gibt wichtige Gründe die für eine Eigenkündigung anerkannt werden können. Dies wird bei Antragsabgabe geprüft. (§159(1)SGBIII)

Wenn keine Sperrzeit eintritt dann wärst du mit Beginn der Arbeitslosigkeit und Meldung bei der Agentur für Arbeit auch renten- und krankenversichert.

Ansonsten besteht bei der Krankenkasse nach Beendigung des Arbeitsvertrages eine Nachversicherungszeit von einem Monat. Aber meines wissens kann es Ausnahmen geben. Am besten rufst du deine Krankenkasse mal an.

Der nachgehende Leistungsanspruch besteht nach § 19 SGB V für maximal 1 Monat. Ausnahmen gibt es da nicht, es sei denn, man hat Anspruch auf Familienversicherung.

Die Krankenkasse musst du für den Monat selber Zahlen. In die Renntenkasse zahlst du dann einen Monat nicht ein, was dann in ein paar Jahren zu minimal weniger Rentenanspruch führt.

Eine Sperre vom Amt bekommt man, wenn man ohne wichtigen Grund selber kündigt. Ein Angebot für einen besseren Job ist durchaus ein guter Grund für eine Eigenkündigung. Wenn dann irgendwas nicht klappt und sich z.B. das Ganze verzögert oder auch gar nichts wird, hat man durchaus Anspruch auf Arbeitslosengeld. Man muss es dem Amt nur gut erklären.

Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen. Mann zahlt schließlich Jahre lang in die Versicherung ein. Und wenn man dann mal einen Monat in der Luft hängt, kann man das Geld auch mitnehmen. Man brauch keine Stunde um den Antrag auszufüllen und muss vielleicht ein, zwei mal zum Amt rennen für das bisschen Arbeit die man da rein steckt, ist der Nutzen eigentlich ganz annehmbar. So leicht kommt man selten zu Geld. Andere nutzen das Amt viel charmloser aus.

Die Krankenkasse musst du für den Monat selber Zahlen.

Nope.

§ 19 SGB V.

Ein Monat nachwirkender Leistungsanspruch, sofern wirklich nach maximal 1 Monat wieder eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird. Ansonsten stimmt die Aussage.

Ein Angebot für einen besseren Job ist durchaus ein guter Grund für eine Eigenkündigung.

Ja, wenn der Arbeitsvertrag beim neuen Job schon besteht, aber dann stellt sich die Frage

  1. Warum konnte der alte Vertrag nicht so gekündigt werden, dass kein Monat zwischen dem Ende des alten und dem Antritt des neuen liegt?
  2. Warum kann oder will der neue Arbeitgeber nicht einen Monat früher einstellen?

Beides Themen, die die Agentur fragen wird und deshalb wahrscheinlich die Sperre verhängt. Womit wir wieder am Anfang wären, was wäre mit der KV/PV und RV, wenn er keine Leistungen bezieht. =)

Einmal im Kreis gedreht.

@kevin1905

Wie gesagt mann muss es dem Amt nur erklären können. Es es reicht die bloße mündliche Zusage eines Jobs. Man muss dem Amt nur glaubhaft machen dass man die hatte als man kündigte.

Wenn man in den AlG Antrag ein Enddaum einträgt und das nur auf einen Monat raus läuft, sind die Erfahrungsgemäß auch ganz handzahm. Die haben mit ganz anderen Fällen zu tun.

Dein bisheriger Arbeitgeber meldet dich bei deiner Krankenkasse ab, (von ihm sind also keine Beiträge mehr zu erwarten).

Die 30-tägige "Nachversicherungszeit" greift nur, wenn nach Ablauf der 30 Tage eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird. Ist das nicht der Fall, wirst du RÜCKWIRKEND zum Abmeldedatum als "freiwillig versichert" bei deiner Krankenkasse eingestuft. Das bedeutet, bis du dein Einkommen nachweist, den Höchstbetrag.