21 km/h zu schnell innerorts - anfechten?

14 Antworten

Um eine andere Person zu benennen müsste diese Person natürlich damit einverstanden sein, da gibt es ja auch Punktemässig was auf´s Konto und vom Bild her müsste es schon passend aussehen. Natürlich wäre dies Strafbar und könnte hinterher weitaus mehr kosten als jetzt. Da das Fahrzeug auf Dich zugelassen ist, liegt der Verdacht ja auch Nahe dass Jemand benannt wird der kein Aufbauseminar machen müsste. Man sollte also damit rechnen dass zu diesen Vorfall nochmal Jemand nachfrägt, evtl ein besseres Bild hat und auf Widersprüche (auch weiterer Personen) achtet.

Einen Blitzer kann man anfechten, besonders wenn es ein mobiles Gerät war. Oftmals werden die falsch aufgebaut und justiert. Für kleine Ungenauigkeiten wird ja bereits die Toleranz abgezogen und nachzuweisen dass eine höhere Abweichung vorliegt ist schwer, bzw kann dabei auch viel Geld verloren gehen (würde ich auch höchstens probieren wenn man ganz sicher ist/grade auf den Tacho gesehen hat und nicht so schnell gefahren ist wie gemessen wurde).

Da die Strasse wie eine Landstrasse gewirkt hatte, weshalb Du wahrscheinlich gar nicht mit Innerorts und 50Km/h gerechnet hattest, wäre es auch Möglich dagegen vorzugehen und diese Geschwindigkeitsbegrenzung als unverhältnismässig einzuordnen. Dies ist aber fast unmöglich.

Was Du jetzt machst musst Du wissen, evtl Dich mit Deinen Eltern beraten.

Wenn es das Auto deiner Eltern war und dadrauf steht, dass das Verfahren mit einer Überweisung eingestellt wird, dann sollen die das einfach überweisen und basta.

Andernfalls sollten deine Eltern erst einmal von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch nehmen. Dann kann versucht werden, zu sagen, was an diesem Blitzvorhergang falsch gemacht werden konnte. Also Qualifiziertes Personal, etc.

Ich denke mal, dass ein Anwalt schon gut wäre, da dir hier warscheinlich nicht all zu gut geholfen werden kann. Ich kann auch nur aus meinen Erfahrungen erzählen. Bei mir haben meine Eltern die tat zugegeben, dann wurde nicht weiter ermittelt.

Prok95 
Fragesteller
 04.02.2014, 18:27

Das Auto ist zwar auf mich zugelassen, jedoch bin ich auf dem Foto nicht gut zu erkennen. Ist es möglich, dass beispielsweise mein Vater einfach den mitgeschickten Identitätsbogen ausfüllt und sich damit als Fahrer ausgibt, ohne dass es zu einer Anhörung o.Ä. kommt?

adk710  04.02.2014, 23:21
@Prok95

Ist es möglich, dass beispielsweise mein Vater einfach den mitgeschickten Identitätsbogen ausfüllt und sich damit als Fahrer ausgibt, ohne dass es zu einer Anhörung o.Ä. kommt?

Das kann er machen, aber nur, wenn er selbst die Tat zugibt. Du darfst in keinem Fall deinen Vater als Täter angeben, das wäre falsche Verdächtigung und eine Straftat.

Ich nehme an, dass du bisher nur einen Zeugenfragebogen erhalten hast. Blöd für dich ist halt nur, dass das Auto auf dich zugelassen ist, deshalb kann die Bußgeldstelle Verdacht schöpfen, wenn nicht der Adressat den Bogen ausgefüllt hat, sondern ein anderer. Denn eigentlich bist du ja als Halter grundsätzlich verpflichtet, den Fahrer selbst zu nennen.

Dann können sie nochmals dein Blitzerfoto mit dem Bild, das von deinem Personalausweis bei der Meldebehörde gespeichert ist, abgleichen. Dann kommt es halt drauf an, wie ähnlich dir dein Vater sieht oder ob man zumindest erkennen kann, dass die angegebene Person älter ist als auf dem Foto.

Falls sie das aber fürs Erste glauben, bekommt dein Vater zuerst eine Anhörung als Betroffener in einem Bußgeldverfahren und wenn er sich nicht äußert, wird gegen ihn wohl automatisch ein Bußgeldbescheid erlassen. Damit solltest vor weiterer Verfolgung sicher sein.

dannyotti  04.02.2014, 23:51
@Prok95

Auf dich zugelassen, dann keine Chance!!:)

Tut mir leid, aber du könntest wie gesagt versuchen, über einen Anwalt Akteneinsicht zu bekommen und dann nach einem Fehler zu suchen. Aber ich weis nicht, ob sich das lohnen würde.

adk710  04.02.2014, 23:43

Ein Anwalt wäre hier nur insoweit gut, als dass nur er Anspruch auf Akteneinsicht erhält und er also auch das Messprotokoll begutachten könnte. Für die vollständige Akteneinsicht müssen allerdings die Ermittlungen abgeschlossen sein und das heißt wiederum, dass der Bußgeldbescheid schon erlassen wurde. Der Anwalt muss also vorsorglich Einspruch einlegen, um in Ruhe die Akten studieren zu können. Falls sich herausstellt, dass hier fehlerhaft gemessen wurde, wäre das gut für den Betroffenen, falls nicht, wurde nur unnötig Geld ausgegeben und der Einspruch sollte zurückgenommen werden, damit nicht noch Gerichtskosten dazukommen.

Wenn der Vater das also auf sich nehmen will, muss er sich jetzt schon während der Ermittlungsphase als Fahrer ausgeben, sonst ist es zu spät.

Gar nicht. Du bist in der Probezeit und fahrst so viel zu schnell, du hast das Aufbauseminar mehr als verdient.

Nein, nicht jeder fährt man zu schnell. Und 20 km/h sind nicht kurzfristig zu schnell, das ist sehr viel.

Prok95 
Fragesteller
 04.02.2014, 18:29

2 Worte halbwegs hilfreich ("Gar" "nicht"). Die restlichen geschätzten 90% deiner Antwort sind Müll. Vielen Dank!

Levilevi  04.02.2014, 18:57
@Prok95

Nein sind sie nicht. Wenn du dich nicht an Regeln halten kannst, hast du Pech.

RoteSamtrobe  04.02.2014, 19:24
@Levilevi

Moralpredikten, irgendwelche Weißheiten oder altkluge, unproduktive Antworten über Geschwindigkeitsüberschrreitungen werden von mir ignoriert bzw. nach Möglichkeit gemeldet.

Ignorieren/Melden sieht anders aus. :D

Levilevi  04.02.2014, 20:30
@RoteSamtrobe

Sowas wird der Support auch nicht Löschen. Eher seine dämliche Frage ;)

Sprich es handelt sich nur um 1 km/h

Falsch, Du warst sogar schneller! Alle Messfehler werden durch den Toleranzabzug schon berücksichtigt, tatsächlich warst Du eher 23 km/h zu schnell, die haben Amtlich bestätigt, dass Du mindestens 21 km/h zu schnell warst.

Und das ist nicht 1km/h zu schnell sondern immer noch 21 km/h zu schnell!

Welche Möglichkeiten gibt es, in irgendeiner Form zumindest das Aufbauseminar zu vermeiden?

Nein, denn Du warst viel zu schnell und nicht nur ein bischen. Deine Geschwindigkeit war 40% zu hoch, so was passiert nicht mal eben, so eine ABweichung muß man bemerken.

Du warst in der Probezeit und hast bewiesen, dass Du nicht in der Lage warst dich an die Höchstgeschwindigkeit zu halten, also brauchst Du das Aufbauseminar und das bekommst Du. So einfach!

prich es handelt sich nur um 1 km/h, was die kritische Grenze durchbrochen hat

Nein, Du warst 21 km/h zu schnell.

Welche Möglichkeiten gibt es, in irgendeiner Form zumindest das Aufbauseminar zu vermeiden?

Sehr wenige.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Messung anzufechten?

Leg Einspruch ein, geh zu einem Anwalt, leg ihm mehrere grüne Scheine auf den Tisch und beauftrage ihn mit der Prüfung der Meß- und Eichprotokolle des Blitzers.

Erfolgschance: ca. 10 - 20%

Wie stehen die Chancen darauf, einen anderen Fahrer (Eltern o.ä. Personen) anzugeben?

Schlecht, da die Fotos idR eine sehr gute Qualität haben. Allerhöchstens kann der Halter sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen (falls naher Verawandter) und keinen Fahrer benennen.

Dann muß die Polizei anderweitig versuchen, die Identität des Fahrers festzustellen (z.B. in dem sie das Foto in der Nachbarschaft rumzeigt).

Solltest Du (wider Erwarten) tatsächlich nicht identifiziert werden können, wird das Verfahren eingestellt und die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet.

Die vorsätzliche Angabe eines falschen Fahrers ist strafbar!

Konkrete Erfahrungen wären super.

Zahl die Strafe, mach das ASF und fahre in Zukunft langsamer. Kurz: Lerne, zu deinen Fehlern zu stehen!

Prok95 
Fragesteller
 04.02.2014, 18:50

Danke! Auch wenn ich nicht geschrieben habe, dass ich "1 km/h zu schnell" war, sondern die kritische Grenze von 20 km/h nur um 1 km/h durchbrochen habe.

Commodore64  04.02.2014, 18:56
@Prok95

die kritische Grenze von 20 km/h nur um 1 km/h durchbrochen

Du hast imme rnoch nicht verstanden, dass das was auf den Schildern steht die Höchstgeschwindigkeit ist und nicht irgend eine Empfehlung oder Mindestgeschwindigkeit.

Deine Tachonadel muß UNTERHALB der Zahl stehen die auf dem Schild steht, sie darf drauf stehen, aber keinesfalls darüber.

Das der Gesetzgeber einen Spielraum für Strafen einräumt, heißt noch lange nicht, dass man den ausschöpfen darf!

clemensw  04.02.2014, 18:59
@Prok95

Die kritische Grenze liegt nicht bei 70 km/h - die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lag bei 50 km/h.

Du versuchst nur, dein Verhalten schönzureden....