Bußgeld bei Reifendurchdrehen? probezeit

4 Antworten

Wenn der Mann kein Polizist war, dann passiert gar nichts. Die Polizei erlässt doch keinen Bußgeldbescheid, wenn es nur eine Aussage gibt, denn dann müsste das Verfahren beim Abstreiten deinerseits Aussage gegen Aussage stehen... Und deshalb wird die Bußgeldstelle solchen Anzeigen nicht nachgehen.

Irrtum! Jeder kann jeden anderen wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen. Die Bußgeldstelle kann daraufhin eine Verwarnung erteilen und ein Verwarnungsgeld erheben. Sollte der Betroffene die Tat abstreiten und sollte es daraufhin gar zu einer Gerichtsverhandlung kommen, dann wird die Bußgeldstelle den anzeigenden als Zeugen vernehmen lassen und dann steht nicht Aussage gegen Aussage sondern Zeugenaussage gegen Betroffeneneinlassung. Und wenn der Richter die Aussage des Zeugen für hinreichend glaubwürdig hält, dann kann er den Betroffenen sehr wohl verurteilen.  

@JotEs

Die Bußgeldstelle kann daraufhin eine Verwarnung erteilen

KANN, wird sie in der Praxis aber nicht... Es gibt schließlich jexe Menge Möchte-Gerne-Hilfs-Sherriffs, die sogar regelmäßig CD´s mit Falschparkern schicken. Wenn man das alle diese zweifelhaften Fälle verfolgen würde, hätten wir bald einen Aufstand und keine Zeit mehr für "richtige" Verfahren.

Ein Anfahren mit durchdrehenden oder quietschenden Reifen z.B. an einer Ampelanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO sind bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Nach § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 117 BKat wird ein Kavalierstart mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro geahndet.

http://www.bussgeldsiegen.de/kavalierstart-an-ampel-verboten-leistungskuerzung-der-vollkaskoversicherung/

Das Durchdrehenlassen der Räder ist eine vermeidbare Lärmbelästigung und damit eine Ordnungswidrigkeit, allerdings nur eine geringfügige. Es kann eine Verwarnung erteilt und ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro erhoben werden. 

Dazu aus dem Bußgeldkatalog:

117 Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht

10 Euro

Weitere Folgen hat die Sache nicht, insbesondere werden keine  Probezeitmaßnahmen ergriffen. 

Das nennt sich "kavalliersstart" und ich hab mal gehört das gibt ca 10€ bussgeld... Bin mir aber nicht sicher