Anhörung zum Bußgeldverfahren (Probezeit)?
Liebe Community,
ich wurde am 21.05 auf der Autobahn geblitzt. Es waren 100 Km/h erlaubt und ich bin abzüglich Toleranz 24 Km/h zu schnell gefahren. Vielleicht ist zu erwähnen, dass ich im Landkreis Göttingen geblitzt wurde. Wohnen tue ich aber auch in Hamburg und habe auch hier mein Führerschein gemacht. Habe heute das Schreiben (Schreiben vom 24.06) bekommen zu Anhörung im Bußgeldverfahren. Mich wundert es, dass in dem Schreiben nicht die zu erwartende Höhe des Bußgeldes erwähnt wird. Das Problem ist, dass ich mich noch in der Probezeit befinde. Ab 20 Km/h zu viel wird ja eigentlich die Probezeit verlängert um 2 Jahre und ein Aufbauseminar angeordnet. Deswegen bin ich mir nicht sicher ob ich jetzt einfach nur die Pflichtangaben ausfüllen soll oder die Tat direkt gestehen soll und hoffe, dass ich nur den Bescheid kriege welchen ich einfach bezahle. Prüfen die das nach ob ich noch in der Probezeit bin? Ist das erste mal, dass ich geblitzt worden bin.
4 Antworten
Mich wundert es, dass in dem Schreiben nicht die zu erwartende Höhe des Bußgeldes erwähnt wird
Dies ist nur ein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid.
Dort kannst Du z.B. wenn Du gar nicht der Fahrer warst, den richtigen Fahrer benennen, oder deine Angaben zur Person berichtigen wenn diese fehlerhaft sind.
Den Bußgeldbescheid bekommst Du später, Du musst wenn alles richtig ist in dem Anhörungsbogen nichts weiter unternehmen.
Bei späteren Eingang des Bußgeldbescheids steht auch die Höhe des Bußgeldes drin.
Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids, also nachdem Du das Bußgeld gezahlt hast, wird die Fahrerlaubnisbehörde darüber in Kenntnis gesetzt und nach einiger Zeit bekommst Du von der Behörde entsprechende Maßnahmen bezgl. der Probezeit.
Wenn dies dein erster relevante A-Verstoß war, kommt eine Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren auf dich zu und eine Anordnung zum Aufbauseminar.
Hallo AppleEater,
im Bußgeldverfahren bei dem ein Bußgeld verhängt wird: (Zur Erklärung. Von einem Bußgeld spricht man, wenn der Betrag mindestens 60 Euro beträgt, bei Summen bis zu 55 Euro spricht man von einem Verwarnungsgeld) wird vor Erlass des Bußgeldbescheides zuerst ein Anhörungsbogen ohne Angabe der Sanktionen versendet.
In dem Anhörungsbogen wird einem, wie Du sehen kannst, die Möglichkeit geben:
- Den Verstoß zuzugeben oder
- den Verstoß zu bestreiten oder
- einen anderen Fahrer angeben und zudem hast Du die Möglichkeit
- Dich zur Sache zu äußern.
In Deinem Fall wird es keine Rolle spielen, ob Du Dich zur Sache äußerst oder nicht.
Nachdem Du den Anhörungsbogen zurück gesendet hast, wird auf Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid zukommen:
***************************************************************************************
Tatbestandsnummer: 103774
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .24. (von 21 - 25) km/h.
Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).124. km/h.
Ordnungswidrigkeit: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A-Verstoß
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Die Folgen des A-Verstoßes werden im Bußgeldbescheid nicht mit angeführt.
Du wirst einige Zeit nach dem Bußgeldbescheid von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und Dir wird mitgeilt:
- dass sich die Probezeit um 2 Jahre Verlängert und
- dass Du innerhalb eine Frist von 3 Monaten an einem Aufbauseminar teilnehmen musst
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für die ausführliche Info. Dann weiß ich schon mal worauf ich mich einstellen muss. In Zukunft wird sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten.
Das mit der Probezeit sehen die natürlich automatisch. Und ich finds ehrlich gesagt auch ok.
Is doch ein hübsches Lerngeld. Wer in der Probezeit zu schnell ist hat eben Pech.