Anhörung zum Bußgeldverfahren (Probezeit)?

4 Antworten

Mich wundert es, dass in dem Schreiben nicht die zu erwartende Höhe des Bußgeldes erwähnt wird

Dies ist nur ein Anhörungsbogen und kein Bußgeldbescheid.

Dort kannst Du z.B. wenn Du gar nicht der Fahrer warst, den richtigen Fahrer benennen, oder deine Angaben zur Person berichtigen wenn diese fehlerhaft sind.

Den Bußgeldbescheid bekommst Du später, Du musst wenn alles richtig ist in dem Anhörungsbogen nichts weiter unternehmen.

Bei späteren Eingang des Bußgeldbescheids steht auch die Höhe des Bußgeldes drin.

Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids, also nachdem Du das Bußgeld gezahlt hast, wird die Fahrerlaubnisbehörde darüber in Kenntnis gesetzt und nach einiger Zeit bekommst Du von der Behörde entsprechende Maßnahmen bezgl. der Probezeit.

Wenn dies dein erster relevante A-Verstoß war, kommt eine Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren auf dich zu und eine Anordnung zum Aufbauseminar.

Hallo AppleEater,

im Bußgeldverfahren bei dem ein Bußgeld verhängt wird: (Zur Erklärung. Von einem Bußgeld spricht man, wenn der Betrag mindestens 60 Euro beträgt, bei Summen bis zu 55 Euro spricht man von einem Verwarnungsgeld) wird vor Erlass des Bußgeldbescheides zuerst ein Anhörungsbogen ohne Angabe der Sanktionen versendet.

In dem Anhörungsbogen wird einem, wie Du sehen kannst, die Möglichkeit geben:

  • Den Verstoß zuzugeben oder
  • den Verstoß zu bestreiten oder
  • einen anderen Fahrer angeben und zudem hast Du die Möglichkeit
  • Dich zur Sache zu äußern.

In Deinem Fall wird es keine Rolle spielen, ob Du Dich zur Sache äußerst oder nicht.

Nachdem Du den Anhörungsbogen zurück gesendet hast, wird auf Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid zukommen:

***************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 103774

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um .24. (von 21 - 25) km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: *).100. km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **).124. km/h.

Ordnungswidrigkeit: § 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat (andere Kfz) Tab.: 703011

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A-Verstoß

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Die Folgen des A-Verstoßes werden im Bußgeldbescheid nicht mit angeführt.

Du wirst einige Zeit nach dem Bußgeldbescheid von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und Dir wird mitgeilt:

  1. dass sich die Probezeit um 2 Jahre Verlängert und
  2. dass Du innerhalb eine Frist von 3 Monaten an einem Aufbauseminar teilnehmen musst

Schöne Grüße
TheGrow

AppleEater 
Fragesteller
 02.07.2016, 11:49

Danke für die ausführliche Info. Dann weiß ich schon mal worauf ich mich einstellen muss. In Zukunft wird sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten. 

Das mit der Probezeit sehen die natürlich automatisch. Und ich finds ehrlich gesagt auch ok.

Is doch ein hübsches Lerngeld. Wer in der Probezeit zu schnell ist hat eben Pech.