Geblitzt über 21 km/h Vaters Auto Probezeit?

9 Antworten

Moin!

Es wäre relevant, wer angeschrieben wird und behauptet, dass Dein Vater gefahren ist!

Denn wenn Dein Vater es von sich selbst(!) behauptet, ist die falsche Behauptung strafrechtlich ohne Folgen. Bei so einem Fall wird aber gerne Mal das amtlich gespeicherte Foto vom Personalausweis mit dem Blitzerfoto verglichen und dann bei Unterschied die Fotos der Kindern auch betrachtet, sowie sehr gerne auch die Nachbarn von der örtlichen Polizei befragt.

Wenn jedoch Du, als eigentlich richtig Beschuldigter, jemand anderen angibst - z.B. Deinen Dad - dann ist das hingegen ernsthaft strafbar! Eine vorsätzlich falsche Fahrerbenennung wird nämlich als falsche Verdächtigung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Also Du siehst: die Wahrscheinlichkeit, dass Du glimpflich davon kommst, sieht nicht gerade rosig aus!

Außerdem: wenn Du schon Blödsinn anstellst, dann stehe auch dafür gerade! Es geht hier schließlich nicht darum wer das letzte Stück Schokolade gegessen hat, sondern einen Verstoß gegen Vorgaben, deren einhalten im Worst Case über Leben und Tod entscheiden können!

wölfin

Den Strafzettel bekommt der Halter des Fahrzeugs, also Dein Vater. Da kommt es dann darauf an, ob Dein Vater sich die Punkte aufbrummen läßt und bezahlt. Er kann auch sagen, daß er nicht gefahren ist, sondern Du. (Was man bestimmt auch auf dem Blitzerfoto sieht). Dann gibt es entsprechende Konsequenzen und Punkte für Dich.

Ich kann nur sagen, wenn das einer meiner Söhne gewesen wäre, hätte er für lange Zeit das Letzte mal mein Auto gefahren.

Also wenn mein Vater die Strafe übernimmt muss ich dann nicht zum aufbarseminar?

@Macid1999

Nein, leider nicht.

Übrigens kann man da leicht selbst drauf kommen...

Hmm besteht eine risiko dabei wenn die merken das es eine Falschaussage ist bzw. Was für Strafe bekommt man dann

@Macid1999

Schau im Bußgeldkatalog nach.

https://www.bussgeldkatalog-2018.de/geschwindigkeit.html

Problematisch wird es erst, wenn mehr als 20 km/h zu schnell gefahren wird. Die Probezeit kann dann auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden. Außerdem folgen die üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Das sind Bußgeld, Punkte und ggf. ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.

@Macid1999

"Hmm besteht eine risiko dabei wenn die merken das es eine Falschaussage ist bzw. Was für Strafe bekommt man dann"

Steht weiter oben:

"Eine vorsätzlich falsche Fahrerbenennung wird nämlich als falsche Verdächtigung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Also lass es!

Den Strafzettel bekommt der Halter des Fahrzeugs, also Dein Vater.

Stop!

Es handelt sich NICHT um einen Parkverstoß, also kommt eine Halterhaftung hier nicht in Frage.

Der Halter wird angeschrieben den Fahrer zu benennen, so er denn nicht selbst gefahren ist.

Muss er aber nicht, da ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.

Dann wird die Behörde ggf. weiter versuchen den Fahrer zu ermitteln und dem Halter ggf. auftragen ein Fahrtenbuch zu führen.

@kevin1905

Ich habe im Grunde nichts Anderes gesagt, außer, daß man zu Fahrtenbuch verdonnert werden kann und das auch nur, wenn der Vater die Aussage, Wer gefahren ist verweigert bzw. angibt, daß nicht er gefahren ist,

Die Autos meiner Söhne waren die ersten Jahre auf mich zugelassen und ich bekam als Halter die Knöllchen, obwohl eindeutig zu erkennen war, daß der Fahrer keine Frau sein kann. Allerdings habe ich meine Söhne nicht “verpfiffen“, hab bezahlt und gut war's. Ich gebe aber zu, daß Keiner soviel zu schnell war, daß es Punkte gab.

Dein Vater müsste dir schon extrem ähnlich sehen, dass die Behörde nicht auf den Trichter kommt, dass jemand anders die Karre gefahren ist.

Punkte und ein Aufbauseminar für dich sind sinnvoll. Dir fehlt anscheinend die geistige Reife zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.

Die vergleichen die Bilder mit den Ausweisdaten ??!!! Lass es sein und steht zu deiner Tat

"...kann mein Vater die Strafe übernehmen muss ich dann keine aufbarseminar etc. machen ?"

Nein, das wäre ja noch schöner.