Kein Aufbauseminar trotz Überschreitung der Geschwindigkeit?
Guten Abend,
vor 4 Wochen wurde ich das erste mal in der Probezeit geblitzt.
Erlaubt waren 50 km/h (innerorts) geblitzt wurde ich abzüglich der Toleranz mit 71 km/h. Also 21 km/h zu schnell.
Laut Bußgeldrechner würde meine Probezeit um 2 Jahre verlängert werden und ich müsste an einem ASF teilnehmen. Heute kam dann der Brief in einem gelben Umschlag, in dem nur steht, wie hoch das Bußgeld ausfällt, jedoch nichts über die Verlängerung der Probezeit oder ein ASF steht.
An was kann das liegen?
7 Antworten
Dort ist doch bestimmt eine E-mail oder eine Telefonnummer hinterlegt. Kontaktiere das Personal einfach mal und Frage nochmal genau nach.
Hallo,
du musst zwischen dem Bußgeldbescheid und den Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit unterscheiden.
Der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldstelle und erst wenn dieser rechtskräftig ist, fangen die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.
Dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Es kann eine ganze Weile dauern, bis etwas kommt und dafür gibt es auch keine Verjährungsfristen.
Stelle dich auf die Verlängerung der Probezeit um zwei auf vier Jahre und die zwingende Teilnahme an einem Aufbauseminar ein.
Absolvierst du das Aufbauseminar nicht innerhalb der vorgegebenen Frist wird man dir die Fahrerlaubnis entziehen.
Viele Grüße
Michael
Es sind 2 Behörden, das eine ist die Bußgeldbehörde das andere die Fahrerlaubnisbehörde, diese Ordnetnach Rechtskraft des Bußgeldbescheides das Seminar an und die Verlängerung der Probebetrieb.
Ggf gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen ,ggf wird es wegen einen Formfehler eingestellt od die Messung geht ggf auf unter 2o km/ h runter?
Ein Versuch w
Einspruch geht auch ohne Anwalt ,ebenso die Verhandlung darüber vor dem Amtsgericht.
Ja war ein Fehler das zuzugeben , ggf kannst Du sagen die hast nur die Fahrereigens zugegeben.
Du kannst ja so schreiben .
Gegen den Bußgeldbescheid von.....zugestellt am ........,Az ...........erhebe ich Einspruch.
Ich habe die Fahrereigens hft zugegeben, jedoch erscheint mir die gemessene Geschwindigkeit zu hoch ,Bitte überprüfen Sie das Messergebnis.
Wenn es runter geht ok, wenn sie einen Gutachter bestellen wollen , kannst Du diesen ja zurücknehmen.
Ohne Gutachter koste die Verhandlung 50 Eur, es besteht kein Anwaltszwang.
Der Anwalt ist da nur rausgeworfenes Geld. In dieser Situation kann dir kein Anwalt helfen, da es nichts strittiges gibt. Die Fakten sind klar und die Folgen auch. Du kannst zwar Widerspruch einlegen, ist aber sinnlos.
Die Bußgeldbehörde macht manchmal Formfehler, so ist ggf 70 zu 30 die Chance
30 % für Ihm , aber dass es bei Bußgeldern fehlerfrei abläuft ist ein Volksmärchen , ok es gibt ein gesessen Prozessrisiko , aber ist die Frage ob der den Einspruch wagt od nicht ?
Ggf 50 Euro mehrheitlich Negativen Bescheid, od runter in dienächst niedrigere Bussgeldklasse, dann gäbe es keinen Punkt ,hängt vom Fall und den Bussgeldrichter ab .
Bußgelder sind für die Bußgeldbehörde bindet , nicht aber für die Richter beim Einspruch .
Kommt Extra meist als Strafbefehl vom Gericht .
Wer muss an diesem Seminar teilnehmen?Die Teilnahme an einem ASF Seminar wird behördlich angeordnet.
Teilnehmen an einem solchen Seminar muss jeder, der mindestens mit einer Auffälligkeit (schwerwiegenden Regelverstoß) oder zwei Auffälligkeiten (weniger schwerwiegenden Regelverstößen) aufgefallen ist.
Für die Teilnahme an einem ASF-Seminar muss immer eine behördliche Aufforderung vorliegen.
Damit das Seminar für alle Teilnehmer erfolgreich verläuft, ist es wichtig, dass jeder im Rahmen seiner persönlichen Fähigkeiten aktiv und konstruktiv mitarbeitet.
Die Teilnahmebescheinigung kann nur erhalten, wer
- vollständig teilnimmt
- immer pünktlich ist
- nicht alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen zum Seminar kommt
- den Ablauf des Seminars nicht stört.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, darf keine Teilnahmebescheinigung erhalten.
Er muss dann an einem neuen Aufbauseminar vollständig teilnehmen.
Nach vollendeter Teilnahme erhält der Betroffene eine Bescheinigung, die er bei seiner Behörde vorlegen muss.
Fehlt dem Teilnehmer an einer Sitzung oder der Fahrprobe, muss er das Seminar wiederholen und die Teilnahmebescheinigung darf nicht ausgehändigt werden.
Die Pflichtteilnehmer müssen innerhalb einer von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Frist die Teilnahme am Aufbauseminar nachweisen.
Hält der Pflichtteilnehmer diesen Termin nicht ein, droht ihm der Entzug der Fahrerlaubnis.
Hallo Fuji415
Kommt Extra meist als Strafbefehl vom Gericht .
Wo nimmst du nur diesen quatsch her ?
Die Post kommt NIE als Strafbefehl und NIE vom Gericht.
Du übertriffst dich mit deinen seltsamen falschen Antworten jedes Mal aufs Neue.
Gruß Michael
Zuerst muss mal der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden, dann wird der Punkt beim KBA Flensburg eingetragen, dieses informiert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, und erst die ordnet dann die Probezeitmaßnahmen an.
Dauert in der Regel 2-4 Monate.
Okay also das bedeutet ich bekomme 1 Punkt, Probezeitverlängerung und ASF?
Ich habe leider keinen Anwalt. Und bei meinem Aussagebogen, der vorab kam, habe ich den Verstoß zugegeben.