2 Strafzettel für eine und der selben Verkehrsordnungswidrigkeit?

4 Antworten

Wenn der erste Strafzettel zum Tatzeitpunkt des zweiten Strafzettels noch nicht bezahlt wurde, dann muss nur der erste Strafzettel bezahlt werden.

Es handelt sich um ein Dauerdelikt (Unterlassen der Vorführung zum TÜV), welches in dem Moment beginnt, als der Monat beginnt, der auf den Monat auf der Prüfplakette folgt (z.B.: Plakette zeigt 03/18, Delikt beginnt am 01.04.18). Von da an dauert es ununterbrochen an und kann daher eigentlich nur einmal geahndet werden.

Wenn man aber wegen des Delikts rechtskräftig bestraft wurde, unterstellt man dem Halter aufgrund der nun festgestellten Kenntnis des Verstoßes einen neuen Tatentschluss und damit das Vorliegen eines erneuten Verstoßes, der nun wieder geahndet werden kann.

So jedenfalls seit Jahren unwidersprochene Meinung in diesem Forum:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=76993&view=findpost&p=1056818389 (insbesondere Absatz 3+4 in Beitrag #11)

Ein Urteil oder andere Quellen für diese Ansicht habe ich allerdings leider nicht gefunden. Außerdem ist es leider manchmal so, dass auch Bußgeldstellen und sogar Amtsgerichte nicht immer alles wissen und daher unterschiedlich entscheiden.

Ich würde es erstmal mit einem Anruf bei der Bußgeldstelle versuchen und dort schildern, dass du an zwei aufeinanderfolgenden Tagen einen Strafzettel dafür bekommen hast. Vielleicht erledigt sich der zweite dann schon ganz unbürokratisch.

Mandeel 
Fragesteller
 10.04.2018, 20:26

Mein Verdacht ist das die Stadtverwaltung diese Ordnungswidrigkeit unverzüglich AN DIE  POLIZEI weitergeleitet b.z.w. gemeldet hat und die Polizei direkt mein Auto angesteuert haben um mir nochmal einen Strafzettel zu verpassen Deinen Antwort ist sehr hilfreich werde mich mal mit denen in Verbindung setzen bin gespannt was die mir sagen

AntonAntonsen  10.04.2018, 20:39
@Mandeel

Viel Erfolg.

Noch was: Das Delikt besteht ja darin, dass du es unterlässt, das Auto beim TÜV vorzuführen. Dieses Unterlassen hat wie gesagt einmal begonnen und dauert seitdem ununterbrochen an. Es ist vollkommen unabhängig von der Benutzung des Fahrzeugs. Daher ist es auch vollkommen irrelevant, ob du das Auto zwischen den Verstößen bewegt hast oder nicht (das ist nur bei Parkverstößen relevant).

Standes du immer noch an derselben Stelle und hast das Fahrzeug zwischendurch nicht bewegt?

Mandeel 
Fragesteller
 10.04.2018, 18:48

ja habe es bewegt wo ich parke bei mir zuhause in der gleichen Stadt ich vermute das die Stadtverwaltung das der Polizei gemeldet hat und die Polizei direkt mein Auto aufgesucht haben um mir noch mal einen Strafzettel zu verpassen

Hallo.

Das würde ich so bezahlen. Meine Schwiegertochter ist mit meinem Wagen 2 x auch damit erwischt worden.

Es hat nichts gebracht. Der Halter muss Zahlen so die Bußgeldstelle 2x.

Mit Gruß

Bley 1914

Wenn du zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten und Orten erwischt worden bist, vermutlich schon. Würde ich jetzt mal behaupten.