TÜV Termin überzogen bei Saisonkennzeichen?

5 Antworten

stimmt alles, und doch nicht ganz!

Würde der TÜV-Termin in die Ruhephase gefallen, wird der nächste TÜV-Termin erst mit dem ersten Tag der Wiederinbetriebnahme fällig, ergo kann man hier 24-Monats-Regel etwas aushebeln.

Das am Tag der Wiederzulassung automatisch versicherte/zugelassene Fahrzeug darf somit an diesem Tag auch ohne TÜV direkt zum TÜV (Dekra, Werkstatt, etc.) gefahren werden. Versicherungs- und verkehrsrechtlich zulässig, auch wenn die Schupo anderer Meinung ist...

Das Auto muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Ob es zwischendurch abgemeldet war oder nicht, spielt keine Rolle.

" Wenn man so will " , hast Du mit erneuter Inbetriebnahme zum 01.04.2018 ein Fahrzeug geführt, dessen Hauptuntersuchung bereits 5-6 Monate lang überfällig war. Da gibt es kein "Brutto oder Netto, sondern lediglich die generalverbindliche Fälligkeit der ausgewiesenen Neuvorführung zur HU .

In diesem Bezug ist es also vollkommen egal, wie lange das Fahrzeug zwischenzeitlich stand, oder / und zwischenzeitlich abgemeldet war.

Egal wann ein Fahrzeug angemeldet ist/wurde, der TÜV ist allen 24 Monate fällig.

es gilt der oktober,fahr lieber sofort zum tüv und mach neuen bevor du lang fragen stellst